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ARCHIV - 14.01.2014, Berlin: SYMBOLFOTO - Stapel mit Akten liegen auf einem Schreibtisch. (zu dpa «Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau» vom 12.12.2018) Foto: Stephanie Pilick/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

© picture alliance/dpa/Stephanie Pilick

Weitgehende Informationspflicht für Behörden: Grüne und Linke bringen Transparenzgesetz ins Berliner Parlament ein

Mehr Offenheit von Behörden und leichteren Zugang der Bürger zu amtlichen Unterlagen: Das wollen Grüne und Linke in Berlin. Sie haben einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Grüne und Linke im Berliner Abgeordnetenhaus wollen mehr Offenheit von Behörden und leichteren Zugang der Bürger zu amtlichen Unterlagen. Dazu haben die beiden Oppositionsfraktionen einen gemeinsamen Entwurf für ein Transparenzgesetz in das Parlament eingebracht, wie sie am Montag mitteilten. Er wird bei der Sitzung am Donnerstag erstmals beraten.

Im Kern sieht das Gesetz eine weitgehende Informationspflicht für Behörden vor, wenn nicht Ausnahmegründe wie ein Bezug zu Personen vorliegen, und ein Informationsrecht für Bürger. Um den Zugang etwa zu Gesetzestexten, Vorschriften, Dokumenten, Verzeichnissen und Daten aller Art zu vereinfachen, soll ein Transparenzportal entstehen.

In Berlin gibt es seit Jahren Bestrebungen, wie in anderen Bundesländern auch ein Transparenzgesetz zu schaffen. Eine Initiative schob ein Volksbegehren zu dem Thema an.

Vorbild für ein Berliner Transparenzgesetz ist Hamburg

Der Gesetzentwurf der Grünen und der Linken basiert nach Angaben beider Fraktionen weitgehend auf einer Vorlage, auf die sich die frühere rot-grün-rote Koalition noch zur Regierungszeit verständigt hatte. Vorbild ist eine Regelung in Hamburg.

Das neue Regierungsbündnis aus CDU und SPD will ebenfalls ein solches Gesetz, das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert. Ausgenommen sein soll demnach nur der Bereich Verfassungsschutz. Grüne und Linke hoffen, dass das Gesetz nunmehr vergleichsweise zügig beschlossen werden kann.

Bisher soll ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Dokumenten von Behörden sicherstellen. Bürger müssen dies jedoch beantragen und dafür oft teils happige Gebühren zahlen. (dpa)

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