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 Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern.

© dpa/Julian Stratenschulte

Verwaltungsgericht Berlin entscheidet: Gesundheitsämter dürfen für Schulbesuch Nachweis für Masernimpfung fordern

Eltern mehrerer Berliner Schüler hatten geklagt. Doch das Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Bezirk Treptow-Köpenick darf einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern.

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit blieben Beschwerden von Eltern einer Schülerin und zwei Schülern gegen das Vorgehen des Gesundheitsamtes des Bezirks Treptow-Köpenick erfolglos. (Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23)

Die Behörde hatte nach Gerichtsangaben von den Schülern jeweils einen Nachweis über eine Masernimpfung verlangt und mit 200 Euro Zwangsgeld gedroht, falls das entsprechende Dokument nicht vorgelegt werde. Dabei berief sich das Gesundheitsamt auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Viruserkrankung. Die Nachweispflicht käme eine Impfpflicht gleich und sei verfassungswidrig, argumentierten die Eltern. Mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken einher und sie könnten diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt.

Das Berliner Gericht stützte sich bei seinen Fällen auf diese Entscheidung. Gegen die Beschlüsse können die Eltern in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. (dpa)

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