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Vor dem Haus in der Liebigstraße wurde der Prozess als Theaterstück nachgespielt.

© Madlen Haarbach

Update

Urteil am Berliner Landgericht: Hausprojekt „Liebig 34“ könnte schon bald geräumt werden

Seit über einem Jahr ist der Mietvertrag für das linke Hausprojekt in Friedrichshain abgelaufen. Nun wurde das Urteil im Räumungsprozess verkündet.

Ganze vier Minuten dauerte die Urteilsverkündung: Das selbsterklärte „anarcha-queer-feministische“ Hausprojekt „Liebig 34“ könnte schon bald geräumt werden. Das Gericht verkündete am Mittwochmorgen ein Versäumnisurteil zugunsten des Eigentümers Gijora Padovicz. Die Justiz hatte sich gegen mögliche Randale gewappnet, doch es blieb bei der Urteilsverkündung absolut ruhig. Allerdings ist damit ein Ende des monatelangen Rechtsstreits noch nicht erreicht. „Wir werden Einspruch einlegen“, kündigte der Anwalt des Vereins „Raduga e.V.“ an. Das ist innerhalb von zwei Wochen möglich. „Ich werde auch beantragen, die Vollziehung auszusetzen“, sagte Rechtsanwalt Moritz Heusinger.

Die 13. Zivilkammer des Landgerichts tagte aus Sicherheitsgründen im Moabiter Kriminalgericht und nicht an ihrem eigentlichen Standort am Tegeler Weg – schließlich war es bei einer früheren Sitzung zu Tumulten im Gerichtssaal gekommen. Das Gericht verkündete eine Entscheidung in sechs Punkten. Der beklagte Verein wurde zur Zahlung von insgesamt rund 20 000 Euro verurteilt – darin enthalten sind 18 772,30 Euro Kosten, die für das Grundstück angefallen sind, sowie 1171,67 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Das Gebäude sei zu räumen und an den Kläger herauszugeben, so der Vorsitzende Richter. „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“

Weil es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil handelt, gab es keine weitere inhaltliche Begründung. Säumig im rechtlichen Sinne sei der beklagte Verein gewesen, weil er beim letzten Prozesstag Ende Januar 2020 nicht verhandelt habe. Damals hatte der Rechtsanwalt des Vereins seine Robe ausgezogen und sich zu den Zuhörern gesetzt.

Anwalt warf dem Richter Befangenheit vor, weil er nur männliche Sprachformen verwendete

Hintergrund war sein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, weil keine „gendergerechte Sprache“ gewählt worden sei. Heusinger warf dem Richter vor, lediglich männliche Sprachformen zu verwenden. Er sei daher gegenüber einem Verein, der einen „Schutzraum vor Cis-Männern“ bieten wolle und Geschlechtergerechtigkeit propagiere, möglicherweise nicht unvoreingenommen. Anfang März wies das Landgericht den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück, im April bestätigte das Kammergericht diese Entscheidung.

Anwalt Heusinger erklärte nach der Urteilsverkündung weiter, inzwischen sei ein anderer Verein in dem Haus. „Der wäre Ansprechpartner.“ Dieser Verein müsse rausgeklagt werden. „Das Urteil richtet sich an den falschen Verein. Ohne einen weiteren Prozess darf man nicht räumen.“

Nachdem der Räumungsklage stattgegeben wurde, kommt es auf das Verhalten des Vereins an. Sollten die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus nicht freiwillig verlassen, kann der Eigentümer einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser wiederum könnte um polizeiliche Unterstützung ersuchen.

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Die Bewohnerinnen selbst waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Sie hatten parallel zu einer Kundgebung vor dem Haus im Friedrichshainer Nordkiez aufgerufen. Dort führten sie eine Art Schauprozess des Gerichtstermins in Form eines Theaterstücks auf, begleitet vom Jubel und Gejohle von zwischenzeitlich bis zu 200 Unterstützern und Schaulustigen.

„Ihr könnt euch euren Prozess sonst wohin stecken, Liebig bleibt und wir werden diesen Ort mit allen Mitteln verteidigen“, kündigte eine Bewohnerin an. „Liebig bleibt! Liebig bleibt!“ antworteten ihr die Umstehenden in Sprechchören. Vom Dach eines gegenüberliegenden Hauses zündeten mehrere Menschen bengalische Feuer und enthüllten ein Banner.

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Die Bewohnerinnen des Hausprojektes hatten bereits zuvor angekündigt, bei einer möglichen Räumung Widerstand leisten zu wollen. Im Interview mit dem Tagesspiegel sagte eine Bewohnerin, ihre Strategie sei es, „nicht sang- und klanglos unterzugehen“. Es gebe ein legitimes Recht, sich bei einer Räumung selbst zu verteidigen. Dabei verwies sie auch auf die monatelangen Ausschreitungen rund um das Hausprojekt „Liebig 14“, das 2011 in direkter Nachbarschaft der „Liebig 34“ geräumt wurde.

Polizei beobachtet Lage an der Rigaer Straße

Bislang sei die Lage rund um die Liebigstraße ruhig, sagte Thilo Cablitz, Sprecher der Berliner Polizei, dem Tagesspiegel. Gegen Mittag befanden sich noch etwa 70 bis 80 Personen auf dem sogenannten „Dorfplatz“ an der Kreuzung Liebigstraße/ Ecke Rigaer Straße. Die Polizei behalte die Lage weiter im Blick, falls es im Laufe des Tages zu Ausschreitungen kommen sollte, sagte Cablitz auch mit Blick auf die vergangene Nacht.

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Am Dienstagabend waren bis zu 300 Menschen durch die Straßen um den Boxhagener Platz gezogen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 350 Einsatzkräften vor Ort gewesen. Zahlreiche Mannschaftswagen standen im Kiez verteilt.

Nach letztem Kenntnisstand gab es 160 Festnahmen und Freiheitsbeschränkungen. Die Demonstranten setzten unter anderem Pyrotechnik und bengalische Feuer ein. Verletzte habe es nicht gegeben, hatte ein Sprecher am frühen Mittwochmorgen gesagt. Die Situation beruhigte sich demnach gegen 22.30 Uhr.

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Hauseigentümer Gijora Padovicz, selbst kein Unbekannter auf dem Berliner Immobilienmarkt, hatte gegen das Bewohnerinnenkollektiv geklagt. Ein Pachtvertrag für das Gebäude war 2018 nach zehn Jahren abgelaufen, seither verweigern die Bewohnerinnen den Auszug.

„Am heutigen Tag werden Existenzen verhandelt und ihr tut so, als ginge es nur um ein paar Formalien“, sagte eine der Bewohnerinnen bei der Kundgebung. Bereits beim Prozessauftakt im November 2019 musste die Verhandlung unterbrochen werden, da es zu tumultartigen Szenen im Gerichtsgebäude gekommen war.

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