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© picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

Schwarz-Rot bessert bei Bodycams in Berlin nach: Richter müssen Videos für Ermittlungen freigeben

Nach massiver Kritik steuert die Koalition bei Bodycams nach. Videos aus Wohnungen dürfen nicht einfach für Strafverfahren genutzt werden.

Die schwarz-rote Koalition hat die Novelle des Sicherheitsgesetzes in einem zentralen Punkt noch einmal geändert – nämlich beim Umgang mit Bodycam-Aufnahmen in Wohnungen. Künftig soll nun doch ein Richter einscheiden, ob die Videos auch strafrechtlich für Ermittlungen genutzt werden können. Bislang hatte Schwarz-Rot diesen Richtervorbehalt nicht vorgesehen.

Nun hat die Koalition nach massiver Kritik der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp ihre Meinung geändert. Am Montag änderte die schwarz-rote Mehrheit im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses den Entwurf des Gesetzes, dass noch vor Jahresende in Kraft treten soll.

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Nun wird im Gesetz klarer herausgestellt, dass Bodycams Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr als Eigensicherung bei Attacken dienen sollen – also zur Gefahrenabwehr. Zudem sollen Richter entscheiden müssen, ob die Videos in Wohnungen in den geschützten „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ eingegriffen haben und ob die Nutzung für Strafverfahren rechtmäßig ist. Daneben sollen Richter prüfen, ob gegen den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Mandatsträgern oder Anwälten verstoßen wurde und die Videos daher nicht verwendet werden dürfen.

„Potenzielle Sensibilität“

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, auch für Durchsuchungen ist spätestens nachträglich ein Richterbeschluss nötig. Jetzt soll das auch „angesichts der potenziellen Sensibilität“ für Bodycams gelten, wie Koalitionsvertreter im Innenausschuss erklärten.

Die Regelung im Berliner Sicherheitsgesetz orientiert sich nun am Landespolizeirecht von Baden-Württemberg, Bremen und des Saarlandes. Bei Gefahr im Verzug und Straftaten von erheblicher Bedeutung soll zunächst die Polizeipräsidentin entscheiden können, ob die Videos ausgewertet werden. Die Richterentscheidung muss dann nachgeholt werden.

CDU und SPD haben ihre Novelle noch in einem anderen Punkt geändert. Die Videos aus Wohnungen oder Geschäftsräumen müssen besonders gekennzeichnet aufbewahrt werden. Damit wird geregelt, dass Beamte sofort erkennen, dass das Material einem Richtervorbehalt unterliegt und Polizisten die Bilder nicht anschauen dürfen.

Schwarz-Rot hatte sich nach längeren Verhandlungen auf eine Verschärfung des Polizeigesetzes geeinigt und den Entwurf zuletzt noch nachgebessert. „SPD und CDU peitschen die ASOG-Verschärfung mit Dringlichkeit durchs Parlament“, schrieb Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, im Anschluss auf der Online-Plattform X, früher Twitter. „Viele erhebliche Kritikpunkte der Anzuhörenden an Präventivgewahrsam, Tasern und Body Cams in Wohnungen wurden zurückgewiesen. Trotzdem soll das Gesetz im Eiltempo kommen. WHY!?“

Zuvor hatten Linke und Grüne im Ausschuss ihre Kritik an mehreren geplanten Änderungen wiederholt. Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco legte für die Sitzung einen Katalog mit 85 Fragen vor und verlangte vom Senat Auskunft über Details und offene Punkte. Seine Fragen zielten vor allem auf den Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten sowie auf den Einsatz von Elektroschockpistolen (Taser).

Berliner Polizisten sollen bei bestimmten Einsätzen künftig mit Bodycams filmen dürfen, wenn die Gefahr von Eskalation besteht. Auch Elektroschockpistolen, die bisher nur getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können. Beim Präventivgewahrsam soll die Höchstdauer von zwei auf fünf Tage verlängert werden. (mit dpa)

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