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Die Trauer um die 13-jährige Ronja vergeht nicht.

© Sven Darmer

Retter auf der Anklagebank: Sind zwei Feuerwehrmänner verantwortlich für den Tod einer 13-Jährigen?

Sie wollten das Mädchen unter der Tram retten, nun müssen sich zwei Feuerwehrmänner wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Prozessauftakt im Amtsgericht.

Sie wollten dem Mädchen, das unter der Straßenbahn lag, mit aller Macht helfen. Doch die Rettungsaktion misslang. Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Schülerin in Rummelsburg hat am Montag der Prozess gegen zwei Feuerwehrleute begonnen. Das Amtsgericht Tiergarten muss prüfen: Was konnten sie in dem Moment der Gefahrenlage tun? Welches Risiko durften sie eingehen?

Die Schülerin war am 12. Juni 2018 mit ihrem Fahrrad unterwegs. Gegen 16.33 Uhr wollte sie das Gleisbett der Straßenbahnlinie 21 im Blockdammweg überqueren. Sie soll sich noch kurz umgedreht haben, nahm die Tram zu spät wahr. Der Fahrer leitete sofort eine Notbremsung ein. Doch das Mädchen wurde erfasst. Es schien zunächst, als hätte Ronja L. Glück im Unglück: Sie lag in einem Zwischenraum unter dem Zug. Rund zwanzig Zentimeter Platz seien gewesen. 

Eine Polizeibeamtin, die gerade von der Arbeit kam, lief zur Unfallstelle und versuchte, die Verletzte zu beruhigen. Unter Tränen erinnerte sich die Zeugin nun im Prozess. „Das Mädchen konnte Arme und Beine bewegen.» Vor dem Anheben habe Ronja noch gesagt: „Ich will nicht tot sei."

Das Anheben, das missglückte. Die Angeklagten, 49 und 55 Jahre alt, sollen laut Anklage „allgemeine Sorgfaltspflichten“ verletzt haben. Während der Rettungsarbeiten hätten sie – einer als Gesamteinsatzleiter, der andere als Staffelführer eines Rüstwagens – allgemeine Sorgfaltspflichten verletzt. Beim Anheben des Zuges hätten sie diesen nicht genügend gegen ein Herabsacken abgesichert, so letztlich den Tod des Mädchens verschuldet.

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Kurz nach Beginn des Hebens sei die Tram von der Vorrichtung gerutscht, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten die Gefahr erkennen können. Ein Fall, der aus Sicht des Gerichts allerdings völlig offen ist. Es seien Freispruch und Verurteilung nach vorläufiger Würdigung gleich wahrscheinlich, hieß es im Eröffnungsbeschluss.

Die Angeklagten schwiegen zunächst. Einer der Anwälte aber wies bereits in Richtung Berliner Verkehrsbetriebe. Verantwortliche der BVG seien vor Ort gewesen, als die Bahn angehoben wurde. Sie hätten einschätzen können, ob die Tram ausreichend mit Fixierungsschlössern gesichert war. Zudem sei zunächst kein BVG-Kran vor Ort gewesen. Wegen der schweren Verletzungen hätten die Rettungskräfte handeln müssen. Der Prozess geht am 16. September weiter.

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