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Sarah Nagel

© Linke Neukölln

Nach verhinderter Restaurant-Durchsuchung: FDP beantragt Abwahl von Neuköllner Ordnungsstadträtin Sarah Nagel

Die Partei wirft Nagel vor, ihren Pflichten als Mitglied des Bezirksamtes nicht nachzukommen. Nagel hatte eine Durchsuchung untersagt – dafür gab es Lob von einer Clan-Größe.

Die Neuköllner FDP bringt in die heutige Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Dringlichkeitsantrag zur Abwahl der Ordnungsstadträtin Sarah Nagel (Linke) ein. Sie ist die Leiterin des Neuköllner Ordnungsamts.

Nagel hatte ihren Mitarbeiter:innen die Teilnahme an der Durchsuchung eines deutsch-türkischen Restaurants untersagt. „Hintergrund ist, dass eine Vermischung der Gewerbeüberwachung mit anderen Zielen wie der polizeilichen Informationsgewinnung nicht ausgeschlossen werden konnte“, heißt es von der Stadträtin.

Sie verweist auf die Ergebnisse einer Untersuchung zur Gewerbeüberwachung der Hochschule für Wirtschaft und Recht, welche solch eine Vermischung problematisiert. Die Linke hatte in den vergangenen Monaten immer wieder vor den Gefahren struktureller Diskriminierung bei der Durchführung von Gewerbedurchsuchungen gewarnt.

„Die Weigerung der Stadträtin für Ordnung, ihr Amt an Verbundeinsätzen von Polizei und anderen Ordnungsbehörden zu beteiligen, zeigt, dass sie nicht gewillt ist, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und ihr Amt gegen Ordnungswidrigkeiten und Kriminalität einzusetzen“, schreibt Roland Leppek, Fraktionsvorsitzender von der FDP. Er befürchtet, dass das Bezirksamt und das Ordnungsamt in die Hände der kriminellen Szene spielen, wenn sie die Stadträtin weiter gewähren lassen.

Die Stadträtin bezeichnet den Vorwurf der FDP als unzutreffend: „Selbstverständlich geht das Ordnungsamt seinen gesetzlichen Pflichten nach – auch in der Gewerbeüberwachung. Die flächendeckende und sorgfältige Kontrolle aller kontrollpflichtigen Gewerbe im Bezirk ist mir wichtig“, heißt es von Nagel.

Entschieden wird über den Dringlichkeitsantrag bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am Mittwoch im Rathaussaal. Mindestens zwei Drittel, also 37 BVV-Mitglieder, müssten für die Abwahl der Stadträtin stimmen. Zuvor muss aber die Dringlichkeit des Antrags von den Verordneten beschlossen werden. Dafür braucht es wiederum zwei Drittel der Stimmen der Verordneten.

Es ist nicht das erste Mal innerhalb dieser Wahlperiode, dass eine Partei die Arbeit einer Neuköllner Stadträtin anzweifelt. Erst im Oktober wurde in der BVV über die Missbilligung von SPD-Gesundheitsstadträtin Mirjam Blumenthal diskutiert. Der von der CDU eingebrachte Antrag war allerdings gescheitert.

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