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Das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp startete am Mittwoch in Bayern.

© dpa / Jennifer Weese

Ein Mietendeckel für Bayern: Münchener Mieterverein startet Volksbegehren

In Bayern werden Unterschriften für einen sechsjährigen Mietenstopp gesammelt. Der Gesetzentwurf ist einfacher und nicht so radikal wie in Berlin.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Mietendeckel kommt – in Bayern. Jedenfalls dann, wenn das am Mittwoch gestartete Volksbegehren im Freistaat für einen sechsjährigen Mietenstopp erfolgreich ist. Und wenn das Justizministerium in München mit seiner Behauptung, das Volksbegehren sei verfassungswidrig, falsch liegen sollte. Der Mieterverein München hat die Initiative ergriffen, unterstützt von SPD, Linken und Grünen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, zahlreichen Mieter- und Sozialverbänden.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens: Die Bestandsmieten werden für sechs Jahre eingefroren, einschließlich Staffel- und Indexmieten. Bei Wohnungen, die neu vermietet werden, darf die Miete nicht höher als der Mietspiegel liegen. Derzeit gilt in Bayern bei Wiedervermietungen keine Preisbegrenzung. Bei Modernisierungen sollen höchstens zwei Euro je Quadratmeter auf die Monatsmiete umgelegt werden dürfen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch nicht überschritten wird.

Neubauten ab 2017 sind vom Mietenstopp ausgeschlossen. Außerdem sollen Vermieter, die bisher niedrige Mieten nehmen, nicht bestraft werden. Deshalb wird im Gesetzentwurf des Volksbegehrens eine Erhöhung bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Verstöße gegen den bayerischen Mietendeckel sollen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Diese Regelungen sollen für 162 bayerische Städte und Gemeinden gelten.

Eine Verschnaufpause für die Mieter

„Wir brauchen eine Verschnaufpause für die Mieter“, begründete der Mieterverein die Initiative. „Die Staatsregierung setzt auf Bauen, bauen, bauen. In der Zwischenzeit, bis genug Wohnraum entstanden ist, explodieren die Mieten weiter.“

Ausgearbeitet wurde der Gesetzentwurf, über den das Volk abstimmen soll, von den Mietrechts- und Verfassungsexperten Markus Artz und Franz Mayer. Beide Juristen hatten schon im März, im Auftrag der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ein Rechtsgutachten zum Mietendeckel vorgelegt. Darin wurde begründet, warum Bundesländer berechtigt seien, in das öffentliche Mietpreisrecht einzugreifen. Beide Experten sehen keine ausschließliche Bundeszuständigkeit.

Der Mietendeckel, der in Berlin derzeit vorbereitet wird, ist allerdings deutlich komplizierter und weitgehender als das bayerische Volksbegehren. Der koalitionsintern strittige Gesetzentwurf der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sieht nicht nur einen Mietenstopp vor, sondern auch eine Absenkung „überhöhter Mieten“ und Mietobergrenzen, je nach Wohnungsalter und Ausstattung. Außerdem wird die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete sehr viel restriktiver gehandhabt als in Bayern.

Bayerischer Justizminister: Volksbegehren ist verfassungswidrig

Trotzdem hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) grundsätzliche Bedenken gegen das Volksbegehren. Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfrieren wolle, sei verfassungswidrig. Eine solche Gesetzgebungskompetenz liege beim Bund und nicht bei den Ländern. Der Bund habe das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt und es sei fraglich, ob der mit einem Mietenstopp verbundene Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig sei.

Es sieht so aus, als wenn sich in naher Zukunft nicht nur das Berliner Verfassungsgericht und die obersten Richter in Karlsruhe, sondern auch der bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Rechtmäßigkeit eines landesgesetzlichen Mietendeckels befassen wird.

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