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Katrin Lompscher, Die Linke, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin

© Thilo Rückeis

Update

Senatorin Lompscher zum Mietendeckel: „Ein Stufenmodell ist vorstellbar“

Rot-Rot-Grün will am heutigen Freitag versuchen, sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Mietendeckel zu einigen. Der Ausgang ist offen.

Von
  • Sabine Beikler
  • Ulrich Zawatka-Gerlach

Am heutigen Freitag trifft sich der Koalitionsausschuss, um einen Kompromiss für den umstrittenen Mietendeckel zu finden. Der Knackpunkt ist die Frage, ob die Berliner Mieten in den nächsten fünf Jahren nur eingefroren oder ob „überhöhte Mieten“ auch abgesenkt werden sollen. In dieser Frage deutet sich jetzt eine Konsenslösung an, die möglicherweise auch von den Linken mitgetragen wird.

„Als Kompromiss kann ich mir ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten von Regelungen vorstellen, die aber in einem Gesetzespaket eingebunden sind“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher am Mittwoch dem Tagesspiegel. An einem Gesamtpaket halte sie aber fest. „Darin sind Mietenstopp, Mietobergrenze, Absenkung von überhöhten Mieten und die Regelung von Mieten nach Modernisierung enthalten.“

Die Linkspolitikerin kann sich auch eine alternative Absenkungsregelung vorstellen, die vom bisherigen Gesetzentwurf abweicht. Bisher ist vorgesehen, dass Mieter antragsberechtigt sind, die mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete zahlen.“ Außerdem bringt Lompscher eine begleitende Bundesratsinitiative gegen Wuchermieten ins Spiel. „Diese Initiative enthebt uns aber nicht der Notwendigkeit, eine Absenkungsregelung in unserem Landesgesetz zu treffen.“

Bundesratsinitiative gegen Wuchermieten

Eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Wucherparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch wird auch von den Grünen erwogen. Die SPD hält es dem Vernehmen nach auch für möglich, die Bekämpfung von Wuchermieten landesrechtlich zu regeln. Ob das Entgegenkommen Lompschers reicht, um den Koalitionsstreit zum Mietendeckel beizulegen, ist allerdings offen. Regierungsintern wird die Chance mit „fifty-fifty“ bewertet. Die Stadtentwicklungssenatorin teilt auch nicht die Position des Innensenators Andreas Geisel (SPD), der vorliegende Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich.

„Wir sehen uns bestärkt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am 20. August veröffentlicht wurde. Demnach besteht zwischen Bestandsgarantie und Sozialpflichtigkeit des Eigentums ein unlösbarer Zusammenhang.“ Auf dem sozialpolitisch wichtigen Gebiet des Mietrechts habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Vermieter mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen müssten. „Es gibt auch keine Eigentumsgarantie für höchstmögliche Einkünfte“, sagte Lompscher.

SPD-Vize Zado für umsetzbares und gerichtsfestes Gesetz

Das Stufenmodel“, das jetzt offenbar als Grundlage für eine Einigung zwischen SPD, Linken und Grünen dienen soll, hatte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) vor einer Woche erstmals ins Spiel gebracht. Auch der Vize-Landeschef der Sozialdemokraten, Julian Zado, hält die stufenweise Einführung für „hilfreich, um den Mietendeckel umsetzbar und gerichtsfest auf den Weg zu bringen“. Und er fügte hinzu: „Dann sollten wir das auch so machen.“

Inzwischen schloss sich Wirtschaftssenatorin Ramona Pop dem SPD-Vorschlag an. "Der Mietendeckel muss kommen. Das sind wir den Mieterinnen und Mietern in Berlin schuldig", sagte Pop dem Tagesspiegel. Der erhebliche Verwaltungsaufwand, den eine Absenkung der Mieten mit sich bringe und „nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten“, mit denen zu rechnen sei, sprächen für ein stufenweises Inkrafttreten des Mietengesetzes. So steht es in der Stellungnahme der Wirtschaftsbehörde, die seit Montag vorliegt.

Wie soll das Stufenmodell aussehen?

Ein Kompromiss scheint also möglich. Allerdings ist noch nicht geklärt, wie eine später nachgeschobene Regelung für Mietensenkungen aussehen soll. Nur eine konkrete Festlegung könnte verhindern, dass der mietenpolitische Konflikt zwischen SPD, Linken und Grünen im nächsten Jahr wieder aufflammt.

Verschärfend kommt hinzu, dass die Koalition unter Zeitdruck steht. Am nächsten Dienstag müsste der Senat den Gesetzentwurf für einen Mietendeckel beschließen, damit eine gewisse Aussicht besteht, das Gesetz zur Mietenbremse im Januar im Abgeordnetenhaus zu verabschieden.

Die Grünen bezweifeln momentan, dass die SPD vor ihrem Landesparteitag am 26. Oktober entscheidungsfähig ist. Dort wird die Wohn- und Mietenpolitik eine zentrale Rolle spielen. Außerdem steckt bei dem Gesetzentwurf Lompschers für den Mietendeckel der Teufel im Detail.

Beispielsweise fordern die sozialdemokratisch geführten Senatsverwaltungen, den Mietendeckel aus rechtlichen Gründen nicht auf Staffelmietverträge anzuwenden. Die Stadtentwicklungsverwaltung sieht das völlig anders. Widerstand der Lompscher-Behörde gibt es auch gegen den Vorschlag der Umweltverwaltung, Mietsteigerungen durch „klimagerechte Modernisierungen“ erst ab einem Euro je Quadratmeter Wohnfläche genehmigungspflichtig zu machen. Die Lompscher-Verwaltung möchte aber nicht nur eine Anzeige-, sondern eine Genehmigungspflicht.

Gestritten wird auch noch darüber, nach welchen Kriterien die gesetzlich festgelegten Mietobergrenzen jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden sollen. Dagegen ist sich der Senat wohl weitgehend einig, dass die Härtefallregelung und die Regelung von Mietobergrenzen noch „präzisiert“ werden müssen. Offen ist noch, welche juristischen Instrumente den Mietern und Vermietern im Rahmen des Mietendeckels zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf Lompschers sieht nur die Möglichkeit vor, gleich das Verwaltungsgericht einzuschalten. Widerspruchsverfahren, die von den Bezirken oder einer anderen Landeseinrichtung bearbeitet werden müssten, sind nicht vorgesehen. Dagegen wendet sich sowohl die Justiz- als auch die Innenverwaltung des Senats. Sie befürchten eine Überlastung der Berliner Verwaltungsgerichte.

Finanzverwaltung fordert Konzept

Die Wirtschaftsverwaltung wiederum lehnt eine „Übertragung wesentlicher Aufgaben“ an die Investitionsbank Berlin (IBB) ab. Sie sieht die landeseigene Förderbank dafür nicht gerüstet. Vorerst bleibt die verwaltungstechnische Umsetzung des Mietengesetzes ein großes Problem. Die fürs öffentliche Personal zuständige Finanzverwaltung fordert dringend ein „Umsetzungskonzept“.

Die Grünen hoffen, dass es trotz aller Probleme, die noch zu lösen sind, am Freitag zu einem Kompromiss kommt. „Der Mietendeckel muss kommen. Das sind wir den Mietern und Mieterinnen in Berlin schuldig“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop dem Tagesspiegel.

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