zum Hauptinhalt
Blick ins Landgericht Berlin.

© Rolf Kremming/dpa

Mord-Angeklagter äußert sich im Prozess: Würgen sei „Teil des Liebesspiels“ mit Berliner Schülerin gewesen

Nach sechswöchigem Prozess um den Mord an einer Berliner Schülerin im August 2020 äußert sich der Angeklagte. Seine Darstellung löste Empörung aus.

Was der mutmaßliche Mörder nach sechswöchigem Prozess erklärte, löste bei der Nebenklage Empörung aus: Bekim H., der ein 15 Jahre altes Mädchen auf einer Brache an der Rummelsburger Bucht nach einer versuchten Vergewaltigung erwürgt haben soll, stellte das Geschehen am Donnerstag vor dem Landgericht als einen Unfall dar.

Bei freiwilligem Sex habe er die Schülerin „leicht gewürgt“. Als sie sich nicht mehr bewegte, sei er „völlig entsetzt“ gewesen, erklärte der 42-Jährige über seinen Verteidiger.

Die Gymnasiastin kam in der Nacht zum 5. August 2020 von einem Treffen mit Freundinnen und war fast zu Hause, als sie am S-Bahnhof Ostkreuz auf den ihr fremden Mann traf. Sie soll zunächst freiwillig mit Bekim H. mitgegangen sein. Bilder aus einer Überwachungskamera belegen das. Nachdem sie über einen Zaun geklettert waren, soll er sie aber in ein Gebüsch gezerrt haben. Sie habe sich heftig gewehrt. Er soll sie dann aus Angst vor einer Strafverfolgung erwürgt haben.

Bekim H. behauptete nun, sie habe ihn angesprochen. Sie seien dann zur Bucht und hätten „Speed gezogen“, Bier getrunken, sich schließlich „gegenseitig gestreichelt und geküsst“. Er habe begonnen, sie „leicht zu würgen“. Es sei für ihn „Teil des Liebesspiels gewesen“.

Als sie sich zu seinem Entsetzen nicht mehr rührte, habe er sie ins Gebüsch gezogen. Zu keinem Zeitpunkt habe er den Tod des Mädchens gewollt oder damit gerechnet. In einem Verteidiger-Antrag hieß es zudem, die 15-Jährige könnte einen epileptischen Anfall erlitten haben, der Todesursache gewesen sei. Ein Gutachter soll dazu befragt werden.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Bekim H. ist schon vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. 2001 kam es zum Prozess wegen Vergewaltigung einer 68-Jährigen. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung entschied das Gericht auf Freispruch und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

2014 bescheinigte ihm ein Gutachter, nicht mehr gefährlich zu sein. H. wurde aus dem Maßregelvollzug entlassen. Für die Nebenklage ist nun auch zu klären, warum er „frei und völlig unkontrolliert“ war.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false