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Blick auf die Rummelsburger Bucht (Archivbild).

© Kai-Uwe Heinrich

Angehörige des Opfers sind Nebenkläger: 15-Jährige an der Rummelsburger Bucht getötet – Mordprozess in Berlin beginnt

Es ist Sommer, eine Berliner Schülerin ist an der Rummelsburger Bucht unterwegs. Das Mädchen kehrt nicht mehr nach Hause zurück. Nun beginnt der Mordprozess.

Knapp ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 15-jährigen Schülerin in Berlin beginnt an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder. Dem 42-jährigen Deutschen wird in dem Verfahren am Landgericht der Hauptstadt zur Last gelegt, das Mädchen in der Nacht zum 5. August 2020 auf einer Brache an der Rummelsburger Bucht erwürgt zu haben.

Zuvor soll er laut Anklage versucht haben, die alkoholisierte 15-Jährige zu vergewaltigen. Er soll sie in ein Gebüsch gezerrt haben, sie habe sich heftig gewehrt. Nachdem er von dem Mädchen abgelassen habe, soll er es aus Angst vor Strafverfolgung getötet haben.

Laut Polizei hatte sich der Verdächtige in Begleitung eines Rechtsanwalts selbst bei der Polizei gestellt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen, er sitzt in Untersuchungshaft, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Die Mutter und Schwester des Opfers sind Nebenkläger in dem Prozess. Sie erhofften sich von dem Prozess Aufklärung, wie es sein konnte, dass dieser Mann auf freiem Fuß war, wie Anwältin Christina Clemm sagte. Es gehe auch um die Frage, wie ernst die Gesellschaft Gewalt gegen Frauen nehme. „Es hätte jede Tochter, jede Schwester treffen können“, gab die Anwältin die Meinung der Nebenklägerinnen wider.

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Clemm äußerte sich nicht, ob Mutter und Schwester selbst zu dem Prozess kommen. Sie wollten ihr persönliches Leid nicht im Vordergrund sehen. Sie wollten vielmehr deutlich machen, dass es Männer gebe, die gefährlich seien. Und dies müsste viel eher und stärker gesehen werden, damit es nicht zu solchen Taten komme.

Der Angeklagte sei bereits „vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten“, sagte die Gerichtssprecherin. Nach dem Vorwurf einer Vergewaltigung sei er 2001 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Für den Prozess sind zunächst 14 Verhandlungstage bis Mitte März geplant. (dpa)

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