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Die Mobilitätsgarantie soll auch für die Tram gelten, falls dort beispielsweise Bauarbeiten sind. Aber Schwerpunkt sind U-Bahn und später auch S-Bahn.

© imago/Jürgen Ritter

Mobilitätsgarantie bei der BVG: 41 Kleinbusse sollen als Ersatzverkehr für kaputte Aufzüge fahren

2021 soll ein Fahrdienst starten, damit eingeschränkt mobile Menschen nicht an kaputten BVG-Aufzügen stranden – erst als Test, ab 2023 stadtweit.

Fahrgäste im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, die fluchend an kaputten Aufzügen stranden, soll es im öffentlichen Nahverkehr Berlins bald nicht mehr geben. Für sie wurde im neuen Verkehrsvertrag des Landes mit der BVG eine Mobilitätsgarantie vereinbart, die Ende 2021 zunächst als Pilotprojekt etabliert werden soll. Ab 2023 soll sie sich dann auf die gesamte Stadt erstrecken – nach dem Willen von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) perspektivisch auch auf S-Bahn und Regionalverkehr der Bahn.

Das Konzept basiert auf einer Flotte von voraussichtlich 41 Kleinbussen mit jeweils mindestens einem Rollstuhlplatz, die von eingeschränkt mobilen Fahrgästen zu Bahnhöfen gerufen werden können, wenn beispielsweise der Aufzug streikt.

Eine per App oder Anruf erreichbare Leitstelle soll zunächst zumutbare barrierefreie Alternativen prüfen, wobei 20 Minuten Zeitverlust und zwei Mal Umsteigen als Schmerzgrenze gelten.

Wenn das nicht machbar ist, wird einer der Kleinbusse losgeschickt, der binnen 20 Minuten eintreffen und die betroffene Person zum nächsten barrierefreien Bahnhof bringen soll.

Das System ist ausdrücklich nicht als Taxi-Konkurrenz oder Haustürservice gedacht, sondern als Rettungsanker, damit eine Fahrt im Rollstuhl oder mit Kinderwagen nicht wegen eines fehlenden oder kaputten Aufzugs zur Odyssee wird. Das soll sowohl für akute Störungen als auch für geplante Reisen gelten, die sonst an nicht barrierefreien Bahnhöfen scheitern würden.

Ein Kleinbus wird nur losgeschickt, wenn es keine andere zumutbare Alternative wie die Umfahrung per Bus gibt.
Ein Kleinbus wird nur losgeschickt, wenn es keine andere zumutbare Alternative wie die Umfahrung per Bus gibt.

© picture alliance / dpa / Rainer Jensen

Der Probebetrieb soll Ende nächsten Jahres zunächst auf der gesamten U8 und dem Abschnitt der U5 zwischen Frankfurter Allee und Tierpark starten.

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„Mit den Erfahrungen, die wir dort sammeln, soll das System dann ab 2023 auf ganz Berlin ausgedehnt werden“, kündigte Günther an. „Niemand soll mehr umkehren müssen, weil er oder sie im Rollstuhl sitzt, keine Treppe mehr schafft oder schlecht sieht.“

Die Frage, wer zur Nutzung dieser Shuttles berechtigt ist, soll noch abschließend geklärt werden, aber in der Pilotphase nach den Worten von Günther eher großzügig gehandhabt werden – also beispielsweise auch Mütter oder Väter mit Kinderwagen einbeziehen.

Ab 2022 besteht ein Rechtsanspruch auf barrierefreien ÖPNV

Nachdem das Projekt zunächst mit der BVG vereinbart wurde, laufen laut Günther zurzeit Verhandlungen mit der S-Bahn und dem Verkehrsverbund VBB über die Ausweitung. 50 Millionen Euro seien im Verkehrsvertrag bis 2026 dafür gesichert. Prinzipiell soll das Angebot auch für Bus und Straßenbahn gelten, allerdings gelten S- und U-Bahnnetz als hauptsächliches Einsatzgebiet.

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Großen Missbrauch des Angebots erwartet die Senatorin nicht, weil ja auch der Shuttle-Service mit Umständen und Zeitverlust verbunden sei. Günther betont, dass das Vorhaben bundesweit einmalig sei.

Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass Berlin die in Deutschland verbindliche UN-Behindertenrechtskonvention nicht erfüllen wird, derzufolge der öffentliche Nahverkehr bis 2022 komplett barrierefrei sein muss. Laut Verkehrsverwaltung sind im U-Bahnnetz aktuell rund 80 Prozent der Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet, bei der S-Bahn innerhalb des Stadtgebietes gut 93 Prozent.

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