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Berliner Feuerwehrleute protestieren mit einer Mahnwache vor dem Roten Rathaus gegen die Überlastung im Rettungsdienst.

© snapshot-photography / snapshot-photography/T.Seeliger

Maßnahmen gegen starke Überlastung: Berliner Senat einigt sich auf Entwurf zum Rettungsdienst

Nach wochenlangen Diskussionen ist sich Rot-Grün-Rot einig geworden. Unter anderem sollen Rettungswagen künftig flexibler besetzt werden können.

Nach wochenlangem Streit hat sich der Berliner Senat auf eine Reform des Rettungsdienstgesetzes verständigt. Ziel ist es, damit den Notstand im Berliner Rettungswesen kurzfristig zu lindern. Ein Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal sowie vielen Einsätzen, den kein medizinischer Notfall zugrunde liegt, führt bei der Berliner Feuerwehr aktuell dazu, dass fast an jedem Tag der Ausnahmezustand ausgerufen werden muss. Das ist dann der Fall, wenn die Rettungswagen zu 80 Prozent ausgelastet sind und die vorgegebene Eintreffzeit von zehn Minuten bei den Patienten kaum noch eingehalten werden kann.

Um der Krise beim Rettungsdienst zu begegnen, haben sich Innensenatorinnen Iris Spranger (SPD) und Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) auf zwei grundlegende Maßnahmen geeinigt. So soll per Rechtsverordnung geregelt werden können, dass in Ausnahmefällen auch Rettungssanitäter einen Notarzt bei einem Einsatz begleiten können, bei denen das Gesetz eigentlich die Begleitung durch einen höher qualifizierten Notfallsanitäter vorsieht. Da Notfallsanitäter eine „Mangelressource“ seien – wie es in dem Gesetzesentwurf heißt, der dem Tagesspiegel vorliegt – erhoffe man sich durch diese Maßnahme eine spürbare Entlastung. Spranger sprach am Dienstag von bis zu 25 Rettungswagen mehr, die dann einsatzfähig sein könnten.

Erst ein Krisengipfel brachte die Einigung

Zum anderen soll die Rolle des Landesbranddirektors gestärkt werden. Dieser soll die „Gesamtverantwortung für die Berliner Feuerwehr“ tragen und letztendlich auch über eine vom Gesetz abweichende Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen entscheiden können. Dies soll nach einem „Indikatoren-geleiteten Stufenplan“ erfolgen.

Die Grünen sperrten sich lange gegen eine Aufweichung der Vorgaben für die Besetzung der Rettungswagen. Sie befürchteten, dass dadurch die Qualität der Notfallversorgung sinken könnte. Auch einer Stärkung des Landesbranddirektors standen sie kritisch gegenüber. Erst ein Gespräch zwischen Gote, Spranger, der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und des Landesbranddirektors Karsten Homrighausen am vergangenen Freitag brachte den Durchbruch. Der täglich zu erlebende Wahnsinn um den Rettungsdienst in Berlin hat auch bei den Grünen zu ersten Einsichten geführt“, kommentierte Lars Wieg, Vorsitzender der DFeuG Berlin Brandenburg, die Entscheidung am Dienstag.

Landesbranddirektor dankt Spranger

Gesundheitssenatorin Gote selbst lobte am Dienstag die Einigung. „Wir haben eine Lösung gefunden, die die Qualität der notärztlichen Versorgung nicht antastet“, sagte sie. Landesbranddirektor Homrighausen bedankte sich explizit bei Innensenatorin Spranger. „Heute ist ein guter Tag, an dem uns zugegebenermaßen ein Stein vom Herzen fällt“, teilte er mit. „Es bedarf jedoch dringend noch weiterer Schritte, um die Situation im Rettungsdienst nachhaltig zu verbessern.“

Der Gesetzesentwurf soll nach Willen der Regierenden Bürgermeisterin Giffey bereits am Donnerstag in erster Lesung im Abgeordnetenhaus beraten werden. Das Gesetz könnte demnach in einer der kommenden Sitzungen des Parlaments verabschiedet werden – entweder am 12. oder 26. Januar 2023. Parallel sollen Innen- und Gesundheitsverwaltung die entsprechende Rechtsverordnung erarbeiten, damit das die erhoffte Entlastung des Rettungsdienstes durch das Gesetz sofort wirksam werden. Die Verordnung soll auf ein Jahr befristet werden und gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden können.

Sowohl Spranger als auch Gote betonten, dass es neben den akuten Maßnahmen in den kommenden Monaten weitere Reformen notwendig seien, damit der Rettungsdienst langfristig einsatz- und arbeitsfähig ist.

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