zum Hauptinhalt
Das Video von dem umgeschubsten Mann ging auf Twitter viral.

© Screenshot Tsp/ twitter.com/focus4bkn

Mann umgestoßen und mit Reizgas besprüht: Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt

Am 1. Mai verbreitete sich auf Twitter ein Video, auf dem ein mecklenburgischer Polizist einen Mann offenbar anlasslos gewaltvoll zu Boden stößt. Nun wird gegen den Oberkommissar ermittelt.

Ein Fall möglicher rechtswidriger Polizeigewalt sorgte am vergangenen 1. Mai in Kreuzberg für Debatten: Damals hatte der Zugführer eines Polizeitrupps einen einzelnen, dem Anschein nach betrunkenen Mann offenbar anlasslos erst mit Reizgas besprüht und dann gewaltvoll zu Boden geschubst. Der Mann stand zuvor alleine mitten auf der Fahrbahn, in seiner Hand eine Flasche Bier. Nach dem Schubser blieb er regungslos liegen, der Trupp lief an ihm vorbei weiter.

Der Vorfall spielte sich gegen 22 Uhr in der Oranienstraße ab. Gleich mehrere Videos aus verschiedenen Perspektiven kursierten in den sozialen Netzwerken. Die traditionelle Autonomen-Demo war da bereits beendet, entlang der Straße feierten Menschen ausgelassen.

Damals versprach Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik, den Vorfall „umfangreich aufzuklären“. Wie der Tagesspiegel auf Nachfrage erfuhr, ermittelt mittlerweile die Berliner Staatsanwaltschaft gegen einen Polizeioberkommissar aus der Landesbereitschaftspolizei von Mecklenburg-Vorpommern.

Gegen den Beamten werde „wegen Körperverletzung im Amt zum Nachteil einer bislang unbekannt gebliebenen männlichen Person“ ermittelt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Er habe als Zugführer der Unterstützungseinheit aus dem Nachbarbundesland den Mann „ohne hinreichenden Anlass umgestoßen“. Ob der Mann dabei verletzt wurde, sei nicht bekannt, sagte der Sprecher weiter. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Ob Anklage erhoben werde, sei noch nicht entschieden.

Auch ob sich für den Polizeioberkommissar dienstliche Konsequenzen ergeben, ist bislang ungewiss. Der Direktor des mecklenburgischen Landesbereitschaftspolizeiamtes teilte auf Anfrage mit, dass über disziplinare Maßnahmen erst entschieden werden könne, wenn die Ermittlungen in Berlin abgeschlossen seien.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false