zum Hauptinhalt

© picture alliance / dpa/Paul Zinken

Update

Sven H. saß seit mehr als 20 Jahren in Haft: Verurteilter Vergewaltiger bei Ausgang in Berlin geflohen

Bei seinem 110. Ausgang ist ein Häftling seinen Begleitern entwischt. Weil Sven H. als gefährlich eingestuft worden war, saß er in Tegel in Sicherungsverwahrung.

| Update:

Am Dienstagabend ist ein verurteilter Vergewaltiger in Berlin bei einem Ausgang seinen Begleitern entkommen. Die bisherige Fahndung der Polizei nach ihm blieb bislang erfolglos. Das bestätigte ein Sprecher der Justizverwaltung am Mittwoch.

Justizbedienstete hatten Sven H. bereits mehrfach bei Ausgängen begleitet, diesmal nutzte der Mann den Besuch einer sozialen Einrichtung in Friedrichshain für die Flucht.

Der 54-Jährige saß seit dem Jahr 2000 zunächst in Brandenburg in Strafhaft, er war wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, hatten Richter Sicherungsverwahrung angeordnet. Dort saß er seit 2011 ein, 2019 wurde der Mann nach Berlin überstellt – in die Sicherungsverwahrung der Haftanstalt Tegel.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Mehr als 100 Mal kehrte der Mann von Ausgängen zurück

Seit 2021 gibt es Lockerungen für den Verwahrten. Dazu gehörten auch Ausgänge, begleitet wurde H. jedes Mal von Justizbediensteten. 109 Mal hat das geklappt, der Mann kehrte jedes Mal zurück nach Tegel. Doch diesmal, bei Ausgang Nummer 110, entwischte er den Aufpassern.

Zu den Ausgängen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Je länger der Vollzug der Sicherungsverwahrung andauere, desto größer sei der Anspruch auf solche Maßnahmen.

Die Begleitungen dienten der „sozialen Kontrolle“, erklärte der Sprecher. Nach seiner Flucht muss der 54-jährige Straftäter allerdings damit rechnen, dass ihm derartige Ausgänge erst einmal gestrichen werden. Der Vorfall werde von der JVA Tegel und der Justizverwaltung ausgewertet, hieß es.

Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Benjamin Jendro sagte: „Natürlich betrachten wir das mit großer Sorge, dass ein verurteilter Gewaltstraftäter aus der JVA abhaut.“

Es sei fatal für den Rechtsstaat, wenn es auch noch jemand mit Sicherungsverwahrung sei, denn: „Die bekommt man nicht, weil man Kaugummis geklaut hat, sondern weil man schwerste Straftaten begangen hat und davon ausgegangen wird, dass von dieser Person weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.“ Es sei zu hoffen, dass die Kollegen ihn zeitnah ausfindig machen können.

Erst im Dezember waren zwei gefährliche Straftäter aus dem Maßregelvollzug geflohen, wo psychisch kranke und suchtkranke Straftäter untergebracht sind. Die Männer waren eine Woche später gefasst worden.

Nach den Ermittlungen soll der 34 Jahre alte Haupttäter am 24. Dezember zwei Krankenschwestern bei seiner Flucht verletzt und den gleichaltrigen Mitinsassen befreit haben. Der Mann befand sich wegen eines versuchten Tötungsdelikts in dem gesicherten Krankenhaus in Reinickendorf. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false