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Meike Kamp, Landesdatenschutzbeauftragte.

© Aubrey Wade für den Tagesspiegel

Liste zu Angestellten in Probezeit: Berlins Datenschützerin verhängt gegen Dienstleister 215.000 Euro Bußgeld

Eine schwarze Liste zu Angestellten in Probezeit wird einem Berliner Dienstleister nun zum Verhängnis. Die Datenschutzbeauftragte verhängt gegen das Unternehmen ein sattes Bußgeld.

Ein Berliner Dienstleister soll eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit geführt haben und nun wegen Datenschutzverstößen 215 000 Euro Strafe zahlen. Dies teilte die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp am Mittwoch mit. Ihr Bußgeldbescheid ist aber noch nicht rechtskräftig.

Sie hält dem Unternehmen vor, unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert zu haben. Dabei ging es um mögliche Kündigungen am Ende der Probezeit.

Dazu sei auf Weisung der Geschäftsführung im Frühjahr 2021 eine tabellarische Übersicht aller Beschäftigten in der Probezeit geführt worden, berichtete die Datenschutzbeauftragte. In der Liste habe die Vorgesetzte die weitere Beschäftigung von elf Personen als „kritisch“ oder „sehr kritisch“ bewertet.

Zur Begründung wurden persönliche Äußerungen vermerkt sowie gesundheitliche und außerbetriebliche Gründe, die einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen, wie Kamp weiter darlegte. Auch mögliches Interesse an der Gründung eines Betriebsrates und die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie seien in der Tabelle genannt worden. Oft hatten die Beschäftigten die aufgeführten Informationen selbst für die Dienstplanung mitgeteilt.

Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten war das nicht zulässig. „Insbesondere Gesundheitsdaten sind besonders sensitive Informationen, die nur in engen Grenzen verarbeitet werden dürfen“, betonte sie. (dpa)

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