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Symbolbild: Ein Feuerwehrwagen fährt durch eine Rettungsgasse.

© Foto: dpa

Leben retten im Straßenverkehr: So bilden Sie eine Rettungsgasse

Am Montag hat ein Feuerwehrfahrzeug eine Unfallstelle in Berlin nur verspätet erreicht. Wir erklären, wie Autofahrer im Notfall Platz machen für Rettungswägen.

Am Montag konnte ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr eine Unfallstelle auf der Bundesallee nur verspätet erreichen. Wir haben eine Expertin befragt, was im Ernstfall zu beachten ist und wo beim Bilden einer Rettungsgasse Fehlerquellen liegen.

Nach einem Unfall zählt jede Minute“, sagt Claudia Löffler, Sprecherin des ADAC Berlin-Brandenburg. „Wenn die Hilfe schnell zur Stelle kommt, erhöht sich auch die Überlebenschance der Unfallopfer.“

Eine Rettungsgasse muss auf Autobahnen sowie Landstraßen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro Richtung gebildet werden, sobald ein Stau droht und nur noch mit Schritttempo gefahren werden kann. Das bedeutet in der Praxis:

Wer auf der linken Spur fährt, muss nach links ausweichen. Fahrzeuge auf allen anderen Fahrstreifen weichen nach rechts aus. So entsteht eine Gasse zwischen dem am weitesten links gelegenen Fahrstreifen und den übrigen Spuren. Nähert sich ein Auto einem Stau, darf es zudem das Warnblinklicht einschalten, um andere zu warnen.

Infografik, So bildet man eine Rettungsgasse, Schaubild
Infografik, So bildet man eine Rettungsgasse, Schaubild

© Quelle: ADAC, Tagesspiegel/Rita Böttcher

Nur Polizei und Hilfsfahrzeuge dürfen durch die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse muss von sämtlichen Fahrzeugen auf der Fahrbahn gebildet werden. Der Streifen muss zwingend freibleiben, solange der Stau andauert und darf ausschließlich von Polizei und Hilfsfahrzeugen, etwa Rettungs- oder Abschleppwagen, befahren werden. Die Nutzung durch andere Fahrzeuge – auch Motorräder – ist untersagt.

Typische Fehler bei der Rettungsgasse

„Ein Missverständnis, das viele im Hinterkopf haben: Man muss erst dann eine Gasse bilden, wenn man ein Einsatzfahrzeug hört oder man wirklich steht“, sagt Claudia Löffler. „Das ist falsch. Wenn alle schon stehen, hat man kaum Möglichkeiten, noch auszuweichen. Es ist gesetzlich verpflichtend, dies schon bei Schritttempo zu tun – dann kann man sich noch entsprechend einordnen.“

Eine weitere Fehlerquelle: „Auch der Standstreifen muss freibleiben, denn der ist für Pannenfahrzeuge gedacht. Ausnahme: Wenn die Gasse aus Platzmangel sonst nicht gebildet werden kann, darf auch dieser Streifen genutzt werden.“ Gerade bei engen innerstädtischen Autobahnen wie der A100 sei es oft schwierig, eine Gasse zu bilden, ohne auf den Standstreifen zu fahren.

Die Rettungsgasse steht im Gesetz – das sind die Strafen

In Deutschland besteht seit 1982 eine gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen, seit 2016 ist auch das Vorgehen auf mehrspurigen Straßen einheitlich geregelt. Wer gegen die Pflicht verstößt, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch Strafen.

Seit November 2021 gilt eine neue Verordnung, die die Bußgelder angehoben hat: Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse werden 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg fällig. Wird die Bildung aktiv behindert oder kommt es gar zur Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldstrafe auf bis zu 320 Euro. Auch das Fahren in der Rettungsgasse wird geächtet: Hier beginnen die Bußgelder bei 240 Euro.

Claudia Löffler appelliert, die Umgebung beim Autofahren gut im Auge zu behalten und im Ernstfall schnell zu handeln, bevor es zu spät ist. „Eine Rettungsgasse hilft, Leben zu retten.

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