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Kundgebung vor dem Maßregelvollzug in Berlin.

© PR/Quirin Bellmann (MB)

Update

Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter: Ärzte protestieren vor dem Berliner Maßregelvollzug

Das Personal im Krankenhaus des Maßregelvollzugs steht wegen Überlastung unter enormem Druck. Nun protestierte der Marburger Bund vor der Klinik.

| Update:

Die Ärzte des Berliner Maßregelvollzugs haben am Mittwoch vor der Spezialklinik protestiert. Dutzende Mediziner des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, das meist mit KMV abgekürzt wird, versammelten sich vor dem KMV-Stammgelände in Reinickendorf. Dort werden zu viele Insassen von zu wenig Personal auf zu knappem Platz versorgt – seit Jahren gibt es Kritik an den Zuständen, nun hatte der Marburger Bund zu einer „aktiven Mittagspause“ mobilisiert.

Weil es sich nicht um den Aufruf zu einem Streik handelte, in dem es formal nur um Tariffragen gehen darf, beschränkte die Ärztegewerkschaft die Aktion auf 30 Minuten.

Unter anderem mit Brandbriefen hatten Ärzte und Pflegekräfte des KMV in den letzten Monaten wiederholt Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) alarmiert. Vergangenes Jahr zählte das KMV 51 Übergriffe durch Patienten, drei Ausbrüche und 81 Bedrohungen. Zu Weihnachten verletzten zwei im KMV untergebracht Straftäter zwei Pflegerinnen und flohen aus der Spezialklinik. Trotz vielfachen Werbens um Personal und Sonderzulagen für KMV-Pflegekräfte sind viele der mehr als 600 Planstellen unbesetzt.

Im Senat will man eine frühere Arrestanstalt am Kirchhainer Damm in Lichtenrade ausbauen, um die überfüllten KMV-Stammgebäude in Reinickendorf und Berlin-Buch zu entlasten. Zuletzt zählte das Krankenhaus formal fast 850 untergebrachte Männer und Frauen, davon 618 tatsächlich stationär. Behördlich sind aber nur 549 Betten vorgesehen.

In die Spezialklinik werden Täter eingewiesen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Sucht als nur eingeschränkt schuldfähig galten. Dabei reichte es mitunter aus, wenn einem Straftäter vage ein „Hang zu Sucht“ attestiert wurde. Der diesbezügliche Paragraf im Strafgesetzbuch wurde im Herbst enger gefasst. Er soll nur noch – so die Absicht – für Fälle eindeutiger Sucht gelten. Langfristig werden also weniger Verurteilte im KMV landen.

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