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Blick auf die Rummelsburger Bucht (Archivbild).

© Kai-Uwe Heinrich

„Klare Todesursache war das Erwürgen“: Gutachterin sieht mutmaßlichen Mörder von Berliner Schülerin voll schuldfähig

An der Rummelsburger Bucht soll Bekim H. die 15-Jährige in ein Gebüsch gezerrt und erwürgt haben. Im Mordprozess äußerte sich nun eine Psychiaterin.

Viele Psychiater und Psychologen haben sich bereits um Bekim H. bemüht. Er war 13 Jahre im Maßregelvollzug – nach einer Vergewaltigung. Bei der Tat sei er wegen einer Erkrankung schuldunfähig gewesen, hieß es später im Urteil.

Nun steht der 42-Jährige wegen Mordes vor dem Berliner Landgericht. Auch im jetzigen Prozess ging eine Psychiaterin in ihrem vorläufigen schriftlichen Gutachten von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus. Nach zweimonatigem Prozess und der Aussage der letzten Lebensgefährtin des mutmaßlichen Mörders kam die Gutachterin am Donnerstag aber zu einem anderen Schluss, H. sei voll schuldfähig.

Die 15-jährige Schülerin kam in der Nacht zum 5. August 2020 von einem Treffen mit Freundinnen, als sie am S-Bahnhof Ostkreuz auf den ihr fremden Mann traf. Sie soll zunächst freiwillig mit H. mitgegangen sein.

Nachdem sie an der Rummelsburger Bucht über einen Zaun geklettert waren, soll er sie aber in ein Gebüsch gezerrt haben. Sie habe sich gewehrt. Er soll sie nach versuchter Vergewaltigung aus Angst vor Entdeckung erwürgt haben.

H. hatte in der vorigen Woche behauptet, er habe die 15-Jährige nach freiwilligem Sex „leicht gewürgt“, nicht töten wollen. Sie habe sich plötzlich nicht mehr bewegt.

„Klare Todesursache war das Erwürgen“

Die Verteidiger erklärten, möglicherweise sei ein epileptischer Anfall Todesursache gewesen. Das Gericht reagierte schnell auf den Antrag. Charité-Rechtsmediziner Michael Tsokos wurde nun als Experte befragt. Er ließ keinen Zweifel: „Es gibt keine Befunde für einen epileptischen Anfall, klare Todesursache war das Erwürgen.“

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Die Psychiaterin sagte weiter, es liege bei H. zwar eine hirnorganische Störung vor. Diese aber habe nicht zu der Tat geführt. „Dissoziales Verhalten“ habe sich bei H. eingeschliffen – seit seiner Jugend. In der Zeit im Maßregelvollzug sei sehr viel versucht worden. H. aber habe sich allem entzogen. Er besitze die Fähigkeit, „zu manipulieren, zu täuschen, zu tricksen.“

Nach einem für ihn positiven Gutachten wurde er damals entlassen – aber offensichtlich nicht konsequent kontrolliert. Am Dienstag sollen die Plädoyers beginnen.

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