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Bei einer Demonstration gegen die Einschränkungen durch die Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung trägt ein Teilnehmer eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern erinnern soll, mit der Aufschrift «Ungeimpft».

© Foto: dpa/Christophe Gateau

Neuer Höchststand: Staatsanwaltschaft verzeichnet erneut mehr Fälle von Antisemitismus in Berlin

Hassreden, Übergriffe auf Menschen mit Kippa, Verschwörungsmythen in der Corona-Pandemie. Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden in Berlin haben weiter zugenommen.

Die Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einen neuen Höchststand erreicht. 2022 seien bei der Staatsanwaltschaft 691 Verfahren registriert worden, sagte der Antisemitismus-Beauftragte Florian Hengst der Deutschen Presse-Agentur. „Damit hat sich leider der stetige Anstieg fortgesetzt und wir verzeichnen einen wirklich signifikanten Anstieg“, so Hengst. „Antisemitismus kommt im alltäglichen Leben vor und ist in Teilen der Gesellschaft tief verwurzelt.“

Bereits in den Vorjahren hatte die Generalstaatsanwaltschaft einen kontinuierlichen Anstieg der Verfahren verzeichnet. 2021 lag die Zahl bei 661, im Jahr zuvor gab es 417 Verfahren, 2019 waren es noch 386.

Es gebe die Tendenz, Antisemitismus mit Verschwörungserzählungen zu untermauern, erklärte der Staatsanwalt. Ein typisches Schema sei dabei, Jüdinnen und Juden „in bösartiger Weise“ verantwortlich für Dinge zu machen, mit denen sie nichts zu tun hätten.

Florian Hengst ist neuer Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einen neuen Höchststand erreicht.

© dpa/Paul Zinken

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sei es zu unsäglichen Vergleichen zwischen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung und der systematischen Vernichtung von Juden unter den Nazis gekommen. Als Beispiele nannte der Jurist das Verwenden von gelben Sternen mit der Inschrift „Ungeimpft“ oder den Ausspruch „Impfen macht frei“, der an die Inschrift des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz angelehnt ist.

„Die Staatsanwaltschaft verfolgt das konsequent“, betonte Hengst. Es gebe mehrere rechtskräftige Verurteilungen wegen Volksverhetzung in Berlin. Allerdings sei die Rechtsprechung von Amtsgericht und Landgericht nicht einheitlich. Umso wichtiger ist aus Sicht des Juristen eine aktuelle Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Dies habe sich ausführlich damit auseinandergesetzt, dass es sich bei dem „Impfen macht frei“ um eine Verharmlosung des Holocaust handelt.

Auch Falschinformationen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben den Antisemitismus Hengst zufolge weiter ansteigen lassen. So gebe es Verschwörungserzählungen zu einem großen Umbruch. Oder der Nationalsozialismus werde auf „erschreckende Art und Weise“ instrumentalisiert. Davon unabhängig begegne Jüdinnen und Juden Hass und Hetze im alltäglichen Leben – auf der Straße oder in sozialen Medien.

Als Antisemitismusbeauftragter seiner Behörde sei ihm der Austausch mit der jüdischen Gemeinschaft sehr wichtig. Seit seinem Amtsantritt im vergangenen September habe er sich um einen engen Austausch bemüht und fühle sich „sehr gut angenommen“. „Zu meinen Hauptzielen gehört es, das Vertrauen der jüdischen Community zur Staatsanwaltschaft weiter zu stärken“, sagte der Jurist.

Zusammen mit der Berliner Polizei setze er sich zudem dafür ein, dass der bestehende Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten um antisemitische Chiffren und Codes ergänzt wird. Dies solle vor allem Beamten im Einsatz helfen zu erkennen, ob es möglicherweise einen antisemitischen Hintergrund gibt. (dpa)

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