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Whatsapp und Instagram-Icons auf einem Smartphone (Symbolbild).

© IMAGO/ZUMA Wire

Hitler-Fotos auf Whatsapp versendet: Bewerber für Berliner Polizei wegen verfassungsfeindlicher Chats abgelehnt

Ein 23-Jähriger bewarb sich bei der Berliner Polizei, teilte nur Monate zuvor jedoch menschenverachtende Inhalte. Laut Berliner Verwaltungsgericht ist die Ablehnung rechtens.

Weil er verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf die Polizei einen Bewerber wegen fehlender charakterlicher Eignung ablehnen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Der Mann hatte zuvor gegen die Ablehnung geklagt.

Wie das Gericht mitteilte, bewarb sich der 23-Jährige 2022 für die Einstellung in der Berliner Polizei. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens – das später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt wurde – sollen auf dem Handy des Bewerbers mehrere Chats mit verfassungsfeindlichen Symbolen sichergestellt worden sein, die der Bewerber neun Monate vor seiner Bewerbung verschickt hatte.

Unter anderem soll der Mann mehrere Bilder, die Adolf Hitler zeigen, empfangen und an mindestens drei Personen weitergeleitet haben, sowie ein Foto einer Person mit schwarzer Hautfarbe, die ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt. Die Polizei lehnte die Bewerbung des Klägers daraufhin ab.

In seiner Begründung schrieb das Gericht, dass aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung des Klägers abgleitet werden könne. Jedoch sei bereits das unreflektierte, jedoch bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend, da an Polizisten besonders hohe Anforderung an die charakterliche Stabilität gestellt würden.

Dies begründete das Gericht damit, dass sich Polizisten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssten. In dem Fall sei es unerheblich, ob das Versenden der Bilder eine strafrechtliche Relevanz habe.

Der Kläger habe nämlich, so das Gericht in seiner Begründung, nicht erkennen lassen, dass er sein Fehlverhalten reflektiert, das Unrecht erkannt und daraus Schlüsse für die Zukunft gezogen habe. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

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