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Mit dem Beschleunigungsgesetz sollen Bahnprojekte mindestens doppelt so schnell realisiert werden können wie bisher.

© imago/Frank Sorge

Für schnelleren Schienenausbau: Berlin und Brandenburg legen Gesetz im Bundesrat vor

Mindestens doppelt so schnell sollen Bahnprojekte in Zukunft realisiert werden können. Dafür bringen Berlin und Brandenburg ein Gesetz in den Bundesrat ein.

Berlin und Brandenburg wollen mit einem eigenen Gesetzentwurf den Ausbau von Bahnstrecken in Deutschland beschleunigen. Die Gesetzesinitiative soll am 29. September in den Bundesrat - also die Länderkammer - eingebracht werden. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss in Potsdam, es sei ein Turbo für den klimafreundlichen Schienenverkehr nötig. „In Deutschland sind wir beim Ausbau des Schienenverkehrs zu langsam.“

Mit dem Beschleunigungsgesetz sollen Bahnprojekte mindestens doppelt so schnell realisiert werden können wie bisher. Woidke sagte, er rechne mit einer Zeitersparnis von mehr als 50 Prozent. Schienenbauverfahren sollten dann noch 5 bis 7 Jahre dauern. „Heute liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 15 bis 20 Jahren“, sagte der Regierungschef.

Er hoffe auf die Zustimmung im Bundesrat, so dass der Gesetzentwurf dann in den Bundestag komme, sagte Woidke. „Ich habe viel positives Feedback aus anderen Bundesländern.“ Die Offensive der Länder solle die Bundesregierung bei der Beschleunigung von Infrastrukturprojekten unterstützen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Ländern, Kommunen und der Opposition mit Ausnahme der AfD einen „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen. Damit will er vor allem Genehmigungsverfahren beschleunigen, die Verwaltung digitalisieren und Unternehmen unterstützen.

Nur noch eine juristische Instanz für Klagen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Klagen gegen Genehmigungen künftig nur noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig ist. Damit sollen nicht mehr wie bisher mehrere juristische Instanzen nötig sein. Die Einschränkung von Rechtsmitteln halte er hier für gerechtfertigt und verfassungsgemäß, sagte Woidke. Das Bundesverfassungsgericht habe mit einem Urteil aus dem Jahr 2021 die Politik verpflichtet, beim Klimaschutz deutlich schneller voranzukommen.

Zudem soll es beim Bau eines zweiten Gleises an bereits bestehenden Strecken nicht mehr nötig sein, auch weitere Trassen zu prüfen. Somit soll die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschränkt werden und das Verfahren schneller werden. Dies betreffe vor allem Bahnstrecken in Ostdeutschland, da hier zweite Gleise abgebaut worden seien als „Reparationsleistung an die damalige Sowjetunion“, etwa in den 50er Jahren. Die Bahnprojekte Berlin-Cottbus und Berlin-Stettin hängen laut Woidke damit zusammen.

Ministerpräsident Woidke sagte, die Beschleunigung beim Schienenverkehr reiche nicht aus. „Wir müssen mit ähnlichen Instrumenten auch im Bereich Wohnen aktiver werden.“ Hier sei Brandenburg mit Berlin ebenfalls schon im Gespräch. „Wir müssen und wollen mehr bauen“, sagte Woidke. Auch die Bauherren sollten etwa von Bürokratie entlastet werden. (dpa)

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