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Der Eingang des Kriminalgerichts Moabit.

© picture alliance / Britta Peders/Britta Pedersen

Früherer Objektschützer der Bundespolizei: Verfassungsfeind hatte Schusswaffen – doch das LKA schritt nicht ein 

Der frühere AfD-Funktionär Bernd P. wurde 2020 per Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt. Seine vier Waffen musste er erst jetzt abgeben: Er hatte einen Journalisten beleidigt.

Daran, dass Bernd P. nicht viel von deutschen Medien oder dem Staat Deutschland hält, gibt es nicht viele Zweifel. Im März 2020 verlor er seinen Job bei der Bundespolizei: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor geurteilt, dass P. ein Verfassungsfeind sei. Zuvor hatte er unter anderem den Holocaust geleugnet. Das Gericht bescheinigte ihm eine „Affinität zum Nationalsozialismus, zum NS-Staat und dessen Repräsentanten“.

Kurz nach Bekanntwerden des Urteils trat P. aus der AfD aus, bei der er unter anderem als Fraktionsvorstand in Marzahn-Hellersdorf aktiv war.

P. ist also seit nunmehr fast vier Jahren seinen Job und seine Partei los. Lange behalten durfte er allerdings seine vier Waffen: Er habe zwei Lang- und zwei Kurzwaffen besessen, räumte er am Freitag vor dem Berliner Amtsgericht ein.

Dort musste er sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung verantworten: P. hatte am 3. Oktober 2021 mit Coronaleugner:innen vor der Zentrale des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) demonstriert. Dabei hielt er ein Plakat hoch, auf dem er einem namentlich genannten Journalisten vorwarf, ein „Hetzer und Extremist“ zu sein. Dieser Journalist hatte P. angezeigt.

Im Zuge des aktuellen Gerichtsverfahrens hakte die Richterin mehrfach beim Landeskriminalamt nach: Sie wollte wissen, ob P. weiterhin Waffen besaß. Dort habe man ihr gegenüber angegeben, dass man das Urteil des OVG nicht kenne, sagte sie am Freitag.

Erst auf ihre dritte Nachfrage hin wurde das LKA schließlich tätig. Kurz nachdem die Richterin Anfang November 2023 die Anklageschrift im aktuellen Verfahren zugelassen hatte, kontaktierten die Beamt:innen P. und forderten ihn auf, seine Waffen abzugeben. Dem sei er nachgekommen, sagte er.

Im Gerichtsprozess am Freitag wurde P. von rund zwei Dutzend Gleichgesinnten begleitet. Während P. der Richterin gegenüber erklärte, dass der betreffende RBB-Journalist ein „vermeintlicher Rechtsextremismus-Experte“ sei und diesen mit der Kunstfigur „Horst Schlämmer“ des Komikers Hape Kerkeling verglich, störten seine Unterstützer mehrfach die Verhandlung.

Während einer Unterbrechung musste die Richterin den Wachdienst alarmieren, weil das Publikum verbal aggressiv den Staatsanwalt und die Presse attackierte.

P. wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Er habe sich nicht einsichtig gezeigt, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. P. warf ihr vor, befangen zu sein. „Ich widerspreche“, kündigte er an. Die Besucher:innen im Gerichtssaal johlten.

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