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Blumen und Kerzen stehen Anfang September 2013 neben dem Eingang des Soda Club.

© Zinken/dpa

"Soda"-Mordprozess: Der letzte Verdächtige wurde aus der Untersuchungshaft entlassen

Im Prozess um den Mord vor dem "Soda"-Club zweifeln die Richter an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen.

Nicht nur in Berlin dürften sich Ermittler und Staatsanwälte ärgern - und die Hells Angels sich freuen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, ist auch der letzte Untersuchungshäftling im “Soda”-Mordprozess entlassen worden. Die drei Beschuldigten des Verfahrens gelten zwar weiter als Verdächtige. Allerdings fehlt der für eine Untersuchungshaft nötige “dringende Tatverdacht”, der Kronzeuge des Verfahrens gilt als zunehmend unglaubwürdig. Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber dem RBB einen Bericht der "B.Z." Noch problematischer dürfte aus Ermittlersicht jedoch sein, dass dieser Mann auch Kronzeuge im sogenannten Wettcafé-Mordprozess ist, der seit fast zwei Jahren ebenfalls nur langsam vorankommt.

Zwei Morde, insgesamt 15 Verdächtige, ein Kronzeuge? In den vergangenen Jahren hatten Rocker in Berlin immer wieder geprügelt, zugestochen und auch geschossen. Im September 2013 wurde vor dem “Soda”-Club in Prenzlauer Berg der Türsteher Sebastian K. erschossen. Einige Wochen zuvor hatten martialisch auftretende Red Devils, eine Unterstützer-Truppe der Hells Angels, dort Streit an der Tür. Im Januar 2014 wurde der polizeibekannte Tahir Ö. in einem Wettcafé in Reinickendorf aus einer Gruppe kräftiger Männer heraus erschossen. Diese Tat wurde von einer Überwachungskamera gefilmt, die Ermittler identifizierten bekannte Hells Angels und nahmen sie fest.

Einer der Festgenommenen, der 29 Jahre alte Kassra Z., bot sich als Kronzeuge an und redete über allerlei Rocker-Interna. Aufgrund seiner Aussagen nahm das Berliner Spezialeinsatzkommando drei Männer aus dem Umfeld der Hells Angels fest. Denn einer von ihnen soll Kassra Z. gegenüber im wohligen Pool eines Bordells mit dem Mord am “Soda” geprahlt haben. Nun glauben die Richter, der Hauptbelastungszeuge sei unglaubwürdig. Ob sich das auf alle seine Aussagen bezieht oder nur einige Details betrifft, ist unklar. Z. steht unter Zeugenschutz, sein Aufenthaltsort ist geheim. Im Wettcafé-Mord gilt er immer noch als Tatbeteiligter.

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