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Vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin wollen Pflegekräfte für eine Kammer demonstrieren

© dpa/Carsten Koall

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Standesvertretung der Pflege: Berliner Abgeordnete wollen über Pflegekammer beraten

Das Landesparlament könnte im April über ein Gesetz für eine Kammer für Pflegekräfte debattieren. Viel hängt davon ab, was die künftige Koalition möchte.

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Der erste Versuch nach der Wiederholungswahl, in Berlin eine Pflegekammer einzurichten, wird wohl im April starten – das Abgeordnetenhaus könnte dann über einen Antrag für ein entsprechendes Gesetz debattieren. Entscheidend für den Verlauf der Debatte wird sein, welche Parteien sich auf ein Regierungsbündnis einigen und ob eine Pflegekammer dann Bestandteil des Koalitionsvertrages sein wird.

Neben der CDU sind traditionell die Grünen für eine Pflegekammer, die ihnen zufolge öffentliche Anschubfinanzierung erhalten sollte. Die SPD war lange dagegen, teilte zur Wahl im Februar jedoch mit: Wenn sie gut vorbereitet sei, könne eine Pflegekammer kommen.

Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts

Die Befürworter verweisen darauf, dass sich bei einer 2015 durchgeführten Umfrage fast 59 Prozent der Befragten für eine Kammer aussprachen. Ob sich heute eine Mehrheit unter den in Berlin mindestens 45.000 examinierten Beschäftigten der Zunft findet, ist aber ungewiss.

Kammern sind Ländersache, alle Angehörigen eines Berufes müssen ihnen angehören und Mitgliedsbeiträge zahlen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts erhält eine Kammer quasi-hoheitliche Befugnisse. Sie erlässt Richtlinien und prüft Abläufe. In einigen Bundesländern hatte sich eine Mehrheit der Pflegekräfte gegen eine Kammer ausgesprochen.

Kammern gibt es vor allem für viele „freie Berufe“, darunter Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten. Insbesondere die Kammer der Mediziner verfügt im Gesundheitswesen über viel Mitspracherecht. Viele Klinik- und Pflegeheimbetreiber fürchten, eine neue Kammer erzeuge zusätzliche Bürokratie. Auch die unter Pflegekräften stärkste Gewerkschaft, die DGB-Organisation Verdi, lehnt eine Kammer ab: Für Tarifverträge dürfe eine Kammer ohnehin nicht kämpfen.

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