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Der U-Bahnhof Tierpark und acht weitere Stationen der Ost-Berliner U5 sind unter Denkmalschutz gestellt worden. 

© Landesdenkmalamt Berlin/Anne Herdin 

Reise durch die Geschichte: Die Bahnhöfe der Ost-Berliner U5 sind nun denkmalgeschützt

Der U-Bahnhof Tierpark und die acht weiteren Stationen des ehemaligen Ostteils der U5 sind nun auf der Denkmalliste Berlins. Die Erweiterung der U5 ist die einzige in der DDR jemals realisierte U-Bahn-Strecke.

Der U-Bahnhof Tierpark ist unter Denkmalschutz gestellt worden. Die 1969 bis 1973 unter der künstlerischen Gesamtleitung von Werner Laux erbaute Station ist mit acht weiteren U-Bahnhöfen zwischen Tierpark und Hönow auf der Linie U5 in die Denkmalliste Berlins aufgenommen worden und damit als Baudenkmal besonders geschützt.

Die Station Tierpark ist mit ihren türkisen und cremefarbenen Fliesen „der einzige erbaute und erhaltene unterirdische Bahnhof der DDR überhaupt“, heißt es im Gutachten zur Aufnahme in die Denkmalliste, teilt das Bezirksamt Lichtenberg mit. „Der Bahnhof ist mit seiner künstlerischen Ausstattung authentisch und weitgehend im bauzeitlichen Zustand überliefert.“ Der Denkmalschutz gilt für alle Bereiche; von den Bahnsteigen über die Gänge und Verteilerhalle bis zu den Eingängen.

Die Erweiterung der U5 von Tierpark bis Hönow ist die einzige in der damaligen DDR realisierte U-Bahn-Strecke. Die oberirdischen Bahnhöfe entstanden zwischen 1985 und 1989 unter Leitung des Ost-Berliner Chefarchitekten Roland Korn. „Eine Fahrt mit der U-Bahn ist in Berlin eine Reise durch die Geschichte dieser Stadt“, sagte BVG-Vorstand Rolf Erfurt zu den neu unter Denkmalschutz gestellten U-Bahnhöfen der Ost-Berliner U5. Auch wenn es eine „große Herausforderung“ sei, dass die Stationen auch heutigen Ansprüchen der Fahrgäste gerecht würden.

„Ihre Bauweise, ihre Gestaltung und die Umsetzung mit einfachen Mitteln stehen in einem deutlichen Kontrast zu den opulenten U-Bahnhöfen, die zeitgleich in West-Berlin von Rainer Rümmler entworfen wurden“, sagte Landeskonservator Christoph Rauhut. „In ihrer Gestaltung und Ausführung dokumentieren die Bahnhöfe in Ost und West anschaulich die politischen und wirtschaftlichen Gegensätze, die Berlin über Jahrzehnte geprägt haben.“

Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage, deren Erhaltung aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und/oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Veränderungen dürfen nur mit der Genehmigung der Denkmalbehörde vorgenommen werden.

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