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Baumfällung per Kettensäge - hier ein Symbolbild.

© Symbolbild: Imago/imagobroker

Grünen-Naturexperte fordert weniger Baumfällungen in Pankow: „Das Grünflächenamt ist Ankläger, Richter und Henker“

Pankow rodet Bäume zu leichtfertig, meint Axel Lüssow. Er kritisiert das von seinem Grünen-Parteikollegen Kuhn geleitete Amt und fordert mehr Naturschutz.

Von Christian Hönicke

Die aktuelle Baumfällperiode endet am 1. März, dann beginnt die Schutzzeit für Brutvögel, in der Bäume nur noch ausnahmsweise gerodet werden dürfen. Doch der Unmut über den Umgang des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) mit dem Pankower Baumbestand hält sich inzwischen ganzjährig. Seit Jahren sinkt der Baumbestand, großen Unmut erregten zuletzt vor allem Fällungen in öffentlichen Parks - so wurden im Paule-Park Bäume für einen neuen Steinweg gerodet. Holzt Pankow zu leichtfertig ab?

Axel Lüssow ist als Bürgerdeputierter Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Natur der Pankower Bezirksverordnetenversammlung - und als Grüner in derselben Partei wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn, dem das SGA untersteht. Lüssow engagiert sich für Umwelt- und Naturschutz in Pankow - und kritisiert die Baumfällpraxis des SGA.

Herr Lüssow, allerorten regt sich Widerstand gegen die Baumfällungen des Pankower Grünflächenamts. Der Naturschutzbund (Nabu) hat nun sogar Anzeige erstattet. Der Baumbestand im Bezirk und in Berlin generell geht zurück. Mag das SGA speziell in Pankow keine Bäume?
Wer im Bezirksamt einen grünen Beruf hat, dem würde ich die Liebe zur Natur nicht absprechen. Was wir aktuell erleben, ist ein vielmehr ein politisches Problem der Steuerung und der Finanzierung. Die Beschäftigten arbeiten automatisch arbeitssparend, um mit den vorhandenen Ressourcen möglichst viel zu schaffen. Wenn Fällungen als vorschnell empfunden werden oder tatsächlich zweifelhaft sind, sind meiner Einschätzung nach mehrere Faktoren im Spiel. Da wäre zunächst die Verantwortung bei potenziellen Versicherungsfällen.

Der häufig angegebene Fällgrund „Verkehrssicherung“.
Eine persönliche Haftung gilt nur bei grober Fahrlässigkeit – ich verstehe aber, dass Mitarbeiter*innen es nicht darauf ankommen lassen wollen. Klar ist: Die Verkehrssicherung auf öffentlichen Flächen muss erfolgen, denn niemand will, dass ihm ein Ast vors Fahrrad fällt und er vor den Bus ausweichen muss. Das ist aber kein Grund, jede Fällung als Verkehrssicherheit zu deklarieren, ohne Alternativen zu prüfen und die Naturschutzgesetze zu beachten.

[Dieser Text stammt aus dem Pankow-Newsletter vom Tagesspiegel. Den kompletten Pankow-Newsletter gibt es kostenlos unter leute.tagesspiegel.de]

Zudem ist nicht jede Verkehrssicherung akut, und viele Maßnahmen könnten wohl schonender – und damit aufwändiger – oder außerhalb des Schutzzeitraums von Anfang März bis Ende September durchgeführt werden. In der aktuellen Baumfällliste für öffentliche Flächen gibt es 23 Maßnahmen für 42 Fällungen mit Ausführungszeitraum “Januar bis Dezember” und der Begründung “Verkehrssicherung”. Da liegt die Frage nahe, wieso das nicht verlegt werden kann oder ob nicht eine Sperrung des Umfelds erfolgen müsste, so denn eine Gefahr besteht.

Ob eine Maßnahme hätte verschoben werden können, ist von außen oder gar hinterher schwer zu belegen.
Richtig. Hier muss es mehr Transparenz geben. Momentan werden die Baumfälllisten teils nicht mal monatlich veröffentlicht, und kurzfristige Fällungen fehlen ganz. Daher geht ein Antrag in die nächste BVV für regelmäßige und vollständige Baumberichte, inklusive einer jährlichen Bilanz. Aber es muss weitere Verbesserungen geben, etwa bei zu pauschalen Angaben wie „krank“ oder „gefährlich“. Das wird jedoch bei der Berliner Verwaltung nur schrittweise funktionieren.

Oft zweifeln Anwohner an, dass als "krank" eingestufte Bäume wirklich krank sind.
Tatsächlich lässt sich der Zustand eines Baumes von Laien nicht visuell beurteilen. Die Grundlagen können aber erlernt werden – empfehlenswert ist hier das Buch „Stupsi erklärt den Baum“. Für eine genaue Beurteilung sollten daher im Zweifel unabhängige Gutachten erstellt werden, die dann per BVV-Beschluss komplett veröffentlicht werden müssen. Viel wird direkt vom Amt oder durch Firmen beurteilt, denen ich die Kompetenz keineswegs abspreche. Damit Bürger*innen auch an diese Informationen kommen, erinnern wir gerade per Antrag daran, dass die Einsichtnahme für Umweltinformationen kostenlos ist. Leider ist das Verfahren aktuell noch vorsintflutlich: Ein Ausdruck aus dem Baumkataster muss wegen Datenschutz manuell geschwärzt werden.

Und was ist der zweite Grund?
Der “Elefant im Raum” sind die Personalkosten für Kontrollen, Pflege und Verwaltungsakte.

Die Bezirke haben nicht genug Geld für Baumpflege und lassen aus Kostengründen im Zweifel lieber die Säge kreisen.
Ja. Die Pauschale für die Baumpflege wurde allerdings gerade deutlich erhöht, und es gibt seitens der Landesebene eine neue Zielvereinbarung zur Stabilisierung des Straßenbaumbestands. Das Defizit ist, dass über diese maßnahmenbezogene Finanzierung keine Öffentlichkeitsarbeit bezahlt wird, daher fällt diese aktuell als Erstes flach. Zudem werden bürgerschaftliches Engagement oder die Beteiligung der Verbände noch zu oft als Hindernis gesehen, obwohl mehr Öffentlichkeit auch mehr Finanzierung für den Bezirk bedeutet. Nur eben nicht kurzfristig.

Der Nabu kritisiert fehlende Fachkenntnisse in den Grünflächenämtern.
Es gibt allein von der täglichen Praxis her unterschiedliche Sichtweisen bei einigen SGA-Mitarbeiter*innen oder Firmen, die zigtausende Bäume betreuen, und bei Bürger*innen, denen genau dieser eine Baum wichtig ist. Bei Rundgängen wird dann pflichtschuldig bestätigt, ein Baum sei natürlich ein Lebewesen – und kurz danach gesagt, dass ein Baum nach dem Zenit seiner Vitalität eben gefällt werden müsse, da Kontrolle und Pflege aufwändiger werden. Aktuell gelten im SGA offenbar zwei Regeln: „1. Die eigenen Mitarbeiter und die Firmen sind ausreichend im Naturschutz geschult“ und „2. Wenn sich herausstellt, dass man doch hätte nachfragen hätte sollen, siehe 1“. Auf öffentlichen Flächen ist das SGA damit zugleich Ankläger, Richter und Henker, das heißt: Baumkontrollen, Entscheidungen über Maßnahmen und die Ausführung liegen in einer Hand.

Axel Lüssow ist als Bürgerdeputierter Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Natur der Pankower Bezirksverordnetenversammlung - und als Grüner in derselben Partei wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn, dem das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) untersteht.
Axel Lüssow ist als Bürgerdeputierter Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Natur der Pankower Bezirksverordnetenversammlung - und als Grüner in derselben Partei wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn, dem das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) untersteht.

© Delia Baum

Die Bäume sind dem SGA aktuell weitgehend schutzlos ausgeliefert?
Zumindest können Natur und Tiere sich nicht hinter Gesetzesblättern verstecken. Ihre Verteidigung müssen engagierte Bürger*innen mit übernehmen. Zweifelhafte Fällungen oder Radikalschnitte sollten daher auch immer an die BVV-Fraktionen oder die Verbände gemeldet werden. Ich erinnere mich gern an einen Rundgang mit Bürger*innen und Bezirksamt in der Oderberger Straße. Es fing an zu regnen, und alle fanden Schutz unter der wunderschönen Krone eines Baums. Es wurde erklärt, der Baum müsse weg. Derselbe Baum, den das Amt schon ein Jahrzehnt vorher fällen lassen wollte – auch schon damals mit der Begründung „Verkehrssicherheit“. Vor Ort wurde dann ein externes Gutachten verhandelt. Der Baum steht heute noch.

Der Nabu hält dem Pankower Grünflächenamt sogar „systematische Verstöße“ gegen das Naturschutzrecht vor und will nun jeden einzelnen anzeigen.
Bei starken Rückschnitten oder Fällungen innerhalb der Vegetationsperiode ist der allgemeine Artenschutz zu beachten. Das Grün von Bäumen, Hecken und Büschen ist Schutz- und Lebensraum für viele Wildtierarten. Rund ums Jahr gilt der besondere Artenschutz, etwa für Fledermäuse oder auch alle europäischen Vogelarten. Hier reicht es nicht zu sägen, bis man auf ein Vogelnest stößt. Schon eine Störung kann untersagt sein, inklusive aller Schutzgehölze im Umfeld, die für eine erfolgreiche Aufzucht unabdingbar sind.

Klingt kompliziert.
Ja, deshalb gibt es eine Fäll- und Schnittbremse namens Bundesnaturschutzgesetz. Und damit die Beteiligung des Amts für Umwelt und Naturschutz, das über Ausnahmegenehmigungen oder “Befreiungen” entscheidet und Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen festlegt. Dieses Amt ist leider komplett vom Straßen- und Grünflächenamt getrennt und wird von einem Stadtrat einer anderen Partei geführt, was eine Zusammenarbeit aufwändiger macht. Daher hoffe ich, dass, wie gerade im Abgeordnetenhaus diskutiert, in Zukunft wieder beide Ämter zusammengelegt werden. Bis 2011 gab es ein “Grünflächenamt” für alles, das aber auf Beschluss des damaligen Senats aufgespalten wurde.

Berlinweit Aufmerksamkeit hat die „Aufwertung“ des Paule-Parks erregt. Für einen neuen Betonweg und einen Spielplatz ließ das SGA aus Sicht von Anwohnern ohne Not gesunde Bäume fällen und so das „Kleinod“ zerstören.
Auf individuelle Unterschiede bei Bäumen wird vor allem wenig Rücksicht genommen, wenn gerade Projektgelder da sind oder eine größere Maßnahme durchgeführt werden soll. Nicht jede beabsichtigte „Angleichung des Geländeniveaus“ ist zwingender Grund für eine Fällung, es gibt etwa Wurzelbrücken.

Bezirksstadtrat Kuhn verteidigte die Planungen als quasi alternativlos.
Die Planung muss der Natur angepasst werden – nicht umgekehrt. Bäume sind keine Möbelstücke, die beliebig verschoben oder getauscht werden können. Ein Bezirksstadtrat kann und sollte Vorgaben für Planungen machen und anordnen, welche Dinge über seinen Tisch gehen. Er kann nicht bei allen Amtsbereichen, bei Stadtentwicklung, Bürgerdiensten, Verkehr, jeden Baum selbst prüfen. Bei Verkehrssicherheit, die von Mikrozäunen an Baumscheiben bis zu Maßnahmen im Schutzzeitraum reicht, kann es aber passieren, dass der Stadtrat eine andere Einschätzung als die Verwaltung vertritt. So ist politische Verantwortung eben.

Das SGA begründet Fällmaßnahmen inzwischen vermehrt auch damit, bei Neupflanzungen Arten zu berücksichtigen, die den Klimawandel besser verarbeiten können.
Das SGA probiert aktuell mit der „Baumleitplanung“ verschiedene Baumarten durch, auch die Gartenamtsleiterkonferenz hat eine Baumartenliste. Ein Defizit: Ökologie und die Eignung für heimische Fauna ist kein Kriterium. Hinsichtlich Klimaresistenz gibt es viele kleinwüchsige Arten, die weniger Schatten spenden, aber leichter zu pflegen sind. Daher werden offenbar gern großkronige Bäume gegen Bonsai-Arten getauscht. Das SGA will keine „Natur am Tropf“ durch teure Bewässerung oder dauerhaftes bürgerschaftliches Gießen. Die Kostenbilanz Fällung gegen Neupflanzung ist aus Bezirkssicht günstiger als häufige Kontrolle, denn Trockenheit erhöht die Bruchgefahr.

Ein weiterer häufiger Fällgrund ist „Wildwuchs“. In einer Grünanlage an der Greifswalder Straße werden im Rahmen der amtlichen „Aufwertung“ deswegen gleich 49 Bäume gefällt.
Auch was teils als „Wildwuchs“ abgewertet wird, also kleine Bäume oder Gebüsch, ist essenziell für Stadtnatur und Biodiversität. Hier kündigt das SGA zumindest in den letzten Pressemitteilungen an, dies mehr zu berücksichtigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das „Handbuch gute Pflege“ schon flächendeckend angewendet wird oder nicht doch Stadtnatur abgeschnitten wird oder gar Pflanzungen versiegelt werden, weil es nicht „gepflegt“ aussieht. In der Umsetzung kommt dazu, dass viele Aufträge extern vergeben werden. Und die billigste oder noch freie Firma muss nicht die beste sein.

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