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Die Ermittlungen betreffen die Delikte Geldwäsche, Abrechnungs- und Leistungsbetrug. (Archivbild)

© dpa

Betrug und Geldwäsche: Elf Ermittlungsverfahren in Brandenburger Corona-Testzentren

In Brandenburg wird in elf Verfahren wegen Betruges und Geldwäsche bei Corona-Schnelltests ermittelt. In einem Fall ist ein Schaden von 110.000 Euro entstanden.

Polizei und Staatsanwaltschaften in Brandenburg ermitteln derzeit in elf Verfahren überwiegend wegen Abrechnungsbetruges bei Corona-Schnelltests.

Zwei weitere Fälle seien an die Ermittlungsbehörden in Berlin und Hamburg abgegeben worden, teilte das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Zuerst hatten die „Märkische Allgemeine“ und „Der Prignitzer“ berichtet.

Die Ermittlungen betreffen auch die Delikte Geldwäsche und Leistungsbetrug. Recherchiert werde im Polizeilichen Auskunftssystem Straftaten, heißt es weiter.

Zum Teil würden die Verfahren in händischer Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften ergänzt, sie hätten daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg hat laut Justizministerium die Ermittlungsbehörden bislang in einem Fall über einen Verdacht des Abrechnungsbetruges unterrichtet. Dabei geht es um einen Schaden von 110.000 Euro, den bislang höchsten Betrag.

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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt in einem Verfahren, das sie im Dezember 2021 von der Staatsanwaltschaft Rostock übernommen hatte und das auf eine Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht. Alle anderen Fälle seien erst in diesem Jahr bei den märkischen Strafverfolgungsbehörden anhängig geworden.

Ermittelt werde unter anderem gegen Betreiber von Testzentren in Potsdam und jeweils einer Einrichtung in Berlin und in der Prignitz. In neun Fällen lag die Schadenshöhe zum Zeitpunkt der Antwort auf die Anfrage noch nicht fest. Ein Fall betrifft lediglich einen Schaden von 14 Euro. (dpa)

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