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In dieses Gebäude möchte Signa den Karstadt am Hermannplatz verwandeln.

© Signa

„Erhebliche Eingriffe in die Substanz“: Landesdenkmalrat kritisiert Karstadt-Pläne am Berliner Hermannplatz

Die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Karstadt-Bebauungsplan startet. Nun kommt Kritik vom Landesdenkmalrat. Unterdessen verhandelt die BVG mit dem Investor.

Am Montag startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan vom Karstadt am Hermannplatz. Interessierte können die Pläne bis Mitte Juni im Dienstgebäude der Senatsverwaltung oder online einsehen und kommentieren.

Der österreichische Signa-Konzern, Eigentümer des Warenhauses am Hermannplatz, möchte das Gebäude umbauen und die Fassaden des Vorkriegsbaus von 1929, nun unter der Ägide des Star-Architekten David Chipperfield, wiedererrichten, inklusive zweier 60 Meter hoher Türme. Der Rohbau des Bestandsgebäudes soll erhalten bleiben.

Das Projekt an der Grenze zwischen Kreuzberg und Neukölln ist seit langem umstritten, da die geplante Aufwertung des Gebäudes massive Verdrängungseffekte auf das umgebende Kleingewerbe und die Anwohnerschaft haben könnte.

Kritik kommt nun allerdings auch vom Landesdenkmalrat (LDR). Der weist in einer jüngst vorgelegten Empfehlung darauf hin, dass „der vorgestellte Entwurf, der sich an der Bebauung der 1920er orientiert, erhebliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz und in den Bestand der 1950er Jahre“ aufweise. Das aktuelle Gebäude wirke „trotz seiner fragmentarischen Zeitschichten in der aktuellen Fassung als städtebauliche Einheit“. Daher fordert der LDR, auch von der nicht denkmalgeschützten Bausubstanz so viel wie möglich zu erhalten.

Kritik äußert der LDR auch an der bisherigen Zusammenarbeit: Man bedauere, „dass die Einbindung der Denkmalbehörde bei diesem städtebaulich herausragenden, aber nicht unumstrittenen Bauvorhaben nicht umfassender und frühzeitiger erfolgte“. Künftig sei „der Prozess der Abstimmung zu intensivieren“.

Das Verfahren war zunächst vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt worden. 2021 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung es aber wegen „gesamtstädtischen Bedeutung“ an sich gezogen.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten in der Vergangenheit beklagt, in die Pläne für das Bauvorhaben nicht angemessen eingebunden worden zu sein. Vor dem Hintergrund der durch einen Hochhausbau am Alexanderplatz verursachten Schäden an einem U-Bahn-Tunnel hatte die BVG im November gefordert, Signa das Baurecht für Karstadt am Hermannplatz zu versagen, wenn die Bauherrin nicht zu einer „Vereinbarung zwischen Signa und BVG zum Schutz der BVG-Einrichtungen“ bereit sei.

Darin sollten unter anderem Schadensersatzansprüche im Falle der Beschädigung der U-Bahn-Infrastruktur geregelt werden. An dieser Stelle scheint es inzwischen allerdings etwas Bewegung zu geben: Auf Tagesspiegel-Anfrage schrieb die Pressestelle der BVG, man stehe mit Signa im Austausch zu einer nachbarschaftlichen Vereinbarung. „Die Verhandlungen dazu laufen noch.“

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