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Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU).

© dpa/Paul Zinken

Berliner Wohnungsbau: Finanzsenator will Landesfirmen wieder Spielraum für Mieterhöhungen geben

Der Berliner Senat handelt aktuell eine neue Kooperationsvereinbarung aus. Finanzsenator Evers will Ankäufe aus dem Bestand auf Wirtschaftlichkeit überprüfen.

Berlins landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sollen in Zukunft eigenverantwortlicher wirtschaften können – inklusive der Möglichkeit von Mieterhöhungen. Dies sagte Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwochnachmittag auf einer Veranstaltung der Kanzlei Greenberg Traurig in Berlin. Der Senat verhandelt zurzeit eine neue Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die das 2017 in Kraft getretene Papier „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ ablösen soll.

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch dazu kommen, die bisherigen Mechanismen zu beenden und wieder eine gesunde Entwicklung hin zu einem gesünderen Stand zu bringen“, sagte Evers mit Blick auf die gedeckelten Mieten. Aktuell dürfen für Wohnungen im Landesbesitz keine Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2023 vorgenommen werden; bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 wurden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zurückgenommen.

Rund 357.000 landeseigene Wohnungen gab es Ende 2022 nach Angaben von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) in Berlin. Verwaltet und vermietet werden sie von sechs Gesellschaften: degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM. Ihr Eigentümer und Gesellschafter ist das Land Berlin

„Wir erwarten von diesem Unternehmen, dass sie investieren“, sagte Evers zur Begründung seines Vorstoßes: „Wir erwarten von ihnen, dass sie auch im Neubau sehr hoch gesteckten Ziele erreichen. Das schaffe ich nicht, wenn ich ihnen als Finanzsenator einseitig die Wirtschaftlichkeit versage. Die Grenze der Überforderung werden wir nicht überschreiten. Das ist die entscheidende Größenordnung. Das ist das Versprechen, dass Berlin in seinen landeseigenen Wohnungen gibt.“

Neubau ist besser als Ankauf bewohnter Wohnungen

Auf die Frage, ob Berlin seine Ankaufspolitik von Wohnungen aus dem Bestand fortsetzen oder das Geld besser in den Neubau stecken werde, sagte Evers: „Natürlich gehört auch der Einkauf zu den Instrumenten, wenn er wirtschaftlich ist.“ Priorität habe aber der Neubau. Nach dem Willen des schwarz-roten Senats soll der jetzige Wohnungsbestand durch eine „strategische Ankaufspolitik“ auf 500.000 Einheiten erhöht werden.

Zur Frage der Enteignung von privaten Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung und der Vergesellschaftung von Wohnraum sagte Evers, dass es richtig sei, durch ein Rahmengesetz den Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes juristisch auszuleuchten. „Aber die Anwendung hielte ich für ausgeschlossen“, sagte der gelernte Jurist mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungssummen.

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