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Flüchtlingsunterkunft in Zehlendorf .

© IMAGO/CHRISTIAN MANG

Berliner Senat will Projekt der Länder beitreten: Bezahlkarte für Asylbewerber könnte 2025 kommen

Die Berliner Regierung will sich verpflichtend dem Länder-Vergabeverfahren anschließen. Erstmals gibt es genauere Informationen zu Zeitplan und Kosten.

| Update:

Der Senat rechnet in Berlin mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber im Jahr 2025. „Der Betrieb der Bezahlkarte wird voraussichtlich im Jahr 2025 beginnen“, heißt es in einer Senatsvorlage, die der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen hat und die dem Tagesspiegel vorab vorlag.

Die Landesregierung will demnach nach einer bereits vor wenigen Wochen erfolgten Interessenbekundung die verbindliche Teilnahme am Vergabeverfahren der Länder erklären. Damit geht es doch schneller, als bislang angenommen: Zunächst hatte es geheißen, Berlin müsse sich bis März verbindlich entscheiden.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte sich Anfang November auf eine Reihe an Maßnahmen zum Umgang mit Asylbewerbern geeinigt. Dabei hatte man sich auch auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber verständigt. Bargeldauszahlungen werden dem Plan der Länder nach zwar weiter möglich sein, aber nur über einen vorher definierten Betrag.

Im Auftrag der Länder wird der Kommunikations- und Informationsdienstleister Dataport einen Dienstleister für die Ausgabe und Beladung von guthabenbasierten Debitkarten auswählen. Neben Berlin werden sich nach jetzigem Stand 13 weitere Bundesländer an der Ausschreibung beteiligen.

Berlins Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte sich noch vergangene Woche kritisch zur Bezahlkarte geäußert. Bedenken, die die konkrete Umsetzung des neuen Verfahrens betreffen, sind aber inzwischen offenbar weitgehend aus dem Weg geräumt. Für Kiziltepe war insbesondere wichtig, dass die Karte keine Abkehr vom Geld- hin zum Sachleistungsprinzip darstellt. Laut MPK-Beschluss sollen aber Bargeldabhebungen eingeschränkt weiter möglich sein.

25.000
Euro könnte die Anschaffung der Bezahlkarten Berlin in etwa kosten. Deutlich teurer dürften die Gebühren für die Transaktionen sein.

In der Vorlage für den Berliner Senat werden mehrere Mindestanforderungen festgehalten, die für die Vertreter Berlins „von besonderer Bedeutung“ seien. Darunter sind die Punkte „Stigmatisierungsfreiheit“ und „individuelle Betragsgrenzen zur Barauszahlung“. Nach Tagesspiegel-Informationen war für die Integrationsverwaltung insbesondere der Punkt wichtig, dass sie künftig Einfluss auf die Höhe der Bargeldzahlungen für die jeweiligen Leistungsberechtigten hat.

Aus der Senatsvorlage geht auch hervor, welche Kosten auf Berlin zukommen könnten. Insgesamt entstünden nach aktuellem Stand für Ausschreibung und Projektmanagement Kosten von 500.000 Euro, die per Königsteiner Schlüssel auf die Länder umgelegt werden. Demnach könnte Berlin die Anschaffung der Karten etwa 25.000 Euro kosten. Deutlich mehr als für die Anschaffung dürfte aber für die Gebühren für die Transaktionen anfallen. Ersten groben Schätzungen zufolge könnten es nach Tagesspiegel-Informationen jährlich bis zu zehn Millionen Euro sein.

Laut Senatsvorlage ist nun geklärt, dass die Berliner Kosten für das Vergabeverfahren von der Integrationsverwaltung übernommen werden. Weitere notwendige Mittel könnten aus einem Gesamttopf für landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung kommen.

Der Senat erwartet laut Vorlage auch, dass durch die Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand reduziert wird, der bislang bei der Bargeldauszahlung für Leistungsempfänger anfällt. Wer kein Konto besitzt, auf das die Leistungen überwiesen werden können, muss sich das Geld aktuell an einem Automaten im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) abholen. LAF-Präsident Mark Seibert hatte vergangene Woche gesagt: „So eine Karte kann schon zu einer Verwaltungserleichterung führen, das hängt aber von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.“

Flüchtlingsrat kritisiert Karte als „diskriminierendes und bevormundendes Instrument“

Kritik an der Bezahlkarte kam in der vergangenen Woche vom Flüchtlingsrat Berlin. „Es handelt sich hier um ein diskriminierendes und bevormundendes Instrument, das massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen eingreift,“ sagte Sina Stach vom Flüchtlingsrat. Mindeststandards seien keine Garantie und könnten beliebig verschärft werden. Zudem sei noch gar nicht klar, wie diese Standards aussehen würden.

„Das Ziel ist hier ganz klar Überwachung, Kontrolle und Restriktion“, sagte Stach weiter. Der Flüchtlingsrat setzt sich für ein kostenloses Basiskonto für alle Leistungsbezieher ein.

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