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ARCHIV - 29.02.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: ILLUSTRATION - Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Masernausbruch im Vogtland - Kinder waren nicht ausreichend geimpft») Foto: Tom Weller/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Tom Weller

Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigt: Schulkinder müssen gegen Masern geimpft sein

Im Eilverfahren hat das Berliner Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Gesundheitsämter dürfen einen Impfnachweis für die hochansteckende Viruskrankheit fordern.

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern - und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, begründete die Behörde.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. (dpa)

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