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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Nach siebenjähriger Flucht: Berliner Ex-Erzieher für 155-fachen Missbrauch verurteilt

Nach jahrelanger Flucht stellte sich der Gesuchte in Bulgarien. Jetzt wurde der ehemalige Horterzieher zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der frühere Horterzieher versteckte sein Gesicht hinter einer Kapuze, als er den Gerichtssaal betrat: Nach siebenjähriger Flucht ist der 54-Jährige zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Schuldig des Kindesmissbrauchs in 155 Fällen sowie des Besitzes von Kinderpornografie, begründete das Landgericht Berlin am Mittwoch. An einen der beiden Geschädigten soll er 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Axel K. hatte sexuelle Übergriffe auf zwei Jungen gestanden. Eine Serie, die vor 24 Jahren begann. Damals war er Horterzieher in einer Kindertagesstätte in Tempelhof. Zu einem Zehnjährigen und dessen Familie baute er freundschaftliche Beziehungen auf, kümmerte sich in der Freizeit um den Jungen. Ab 1994 kam es zu Taten in der Wohnung des Angeklagten. „Es war ein systematischer Missbrauch über drei Jahre hinweg“, hieß es im Urteil. Der Junge habe es geschehen lassen – „unterschwellig in dem Gefühl, er sei es dem Mann schuldig“.

Im Juni stellte sich der Gesuchte in Bulgarien

Anfang 2010 war es ein damals Elfjähriger, den Axel K. mit Zuneigung in die Falle lockte. Er hatte den Schüler in seiner damaligen Funktion als Computerlehrer einer Arbeitsgemeinschaft kennengelernt. Der Junge hatte wenige Monate zuvor seinen Vater verloren. Als väterlicher Freund erschlich sich K. sein Vertrauen. Als er den Jungen zu Hause besuchte, sei es zu einem Übergriff gekommen.

Die Mutter des Elfjährigen brachte das Verfahren mit einer Strafanzeige ins Rollen. Doch als K. abgeführt werden sollte, war er bereits untergetaucht. Sieben Jahre später sorgte der Fall für Schlagzeilen: Die Polizei leitete eine Öffentlichkeitsfahndung ein. Im Juli stellte sich der Gesuchte in Bulgarien. Nach seiner Überstellung befand er sich bis Februar in Berlin in U-Haft.

Seitdem ist er frei. Das Kammergericht hatte den Haftbefehl aufgehoben. Wegen Verfahrensverzögerungen, die bei der Staatsanwaltschaft gelegen hätten. Axel K. sagte, er sei froh, dass sein „altes Leben abgeschlossen wird“. Die Ladung zum Strafantritt erhält er nach Rechtskraft des Urteils.

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