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Jahrelang konnte ein Erzieher in einer Grundschule arbeiten - obwohl er ein Kind sexuell missbraucht hatte

©  Daniel Bockwoldt/dpa

Kindesmissbrauch in Berlin: Straftaten von Mitarbeitern freier Träger nicht meldepflichtig

"Inakzeptabel" nennt Justizsenator Dirk Behrendt das "lange Verfahren" - Senat fordert einheitliche Regelungen

Von Sabine Beikler

Der Fall des Erziehers, der ein Kind mehrfach sexuell missbraucht haben soll und danach noch drei Jahre unerkannt in einer Lichterfelder Grundschule weiter als Hortbetreuer arbeiten konnte, war heute Thema im Abgeordnetenhaus. Die Staatsanwaltschaft hätte eine Grundschule informieren müssen, dass ein Erzieher straffällig wurde. Das tat sie aber nicht. Die Staatsanwaltschaft müsste auch mitteilen, wenn gegen Lehrer oder Erzieher ein Verfahren läuft.

„Die Nichtmitteilung der Anklage“ sei „noch vertretbar“ gewesen, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in der Fragestunde des Parlaments. „Was wir ins Auge fassen sollten, ist, dass Mitarbeiter von freien Trägern in Schulen nicht Bestandteil des MiStra sind.“ MiStra ist die Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen. Der Senat will den Bund zu einheitlichen Regelungen bringen. In diesem Fall habe das Verfahren „sehr lange“ gedauert. „Das ist inakzeptabel“, sagte Behrendt.

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