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Eine Infusion liegt in einer Nierenschale.

© dpa/Kay Nietfeld

Berliner Arzt wegen Totschlags angeklagt: Er soll depressiver Studentin tödliche Infusion gelegt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, die Frau darin bestärkt zu haben, dass es keine Hoffnung auf langfristige Besserung gebe. Die Medikamente wurden 2021 verabreicht.

Ein Berliner Arzt soll einer depressiven Frau eine tödliche Infusion gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 72-Jährigen Totschlag in mittelbarer Täterschaft beziehungsweise gefährliche Körperverletzung vor, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Arzt soll der 37-Jährigen im Jahr 2021 tödliche Medikamente verabreicht haben.

Zu diesem Zeitpunkt soll die Studentin wegen ihrer schweren Depression laut Anklage nicht in der Lage gewesen sein, einen freien Willen zu bilden. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu geben, verboten.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten

Im vorliegenden Fall soll der Mediziner der Frau verbotenerweise zunächst im Juni 2021 tödlich wirkende Tabletten zur Verfügung gestellt haben. Laut Anklage erbrach die Studentin diese jedoch, sodass sie überlebte.

Drei Wochen später soll der 72-Jährige ihr dann in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem anderen Medikament gelegt haben, die sie dann selbst ausgelöst haben soll. Wenige Minuten später sei die Frau gestorben.

Der Mediziner engagiert sich laut Staatsanwaltschaft seit 2020 in einem deutschen Sterbehilfeverein. Die Anklage wirft ihm vor, er habe die Studentin in einer akuten Phase ihrer Depression in der Ansicht bestärkt, dass es keine weiteren zielführenden Therapiemöglichkeiten – und damit keine Hoffnung auf eine langfristige Besserung ihrer gesundheitlichen Situation – gebe. (dpa)

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