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Eine einmalige Kombination. Radweg + Tempolimit.

© Jörn Hasselmann

Autofreie Friedrichstraße: Berlin hat jetzt einen Radweg mit Tempolimit

Mitte hat jetzt einen Fahrradweg mit Geschwindigkeitsbegrenzung – und zwar auf der Flaniermeile Friedrichstraße. Die Ausschilderung dürfte einmalig sein.

In der Friedrichstraße in Mitte wurden jetzt mehrere Tempo-20-Schilder aufgestellt – die ausschließlich für Radfahrer gelten. Sie gehören zu dem mehrmonatigen Test „Flaniermeile Friedrichstraße“. Am Freitag begannen die Vorbereitungen, und als erstes wurden die 20-Schilder aufgestellt. Der eigentliche Versuch in der Haupteinkaufsstraße der Ost-City soll am kommenden Wochenende beginnen, bis dahin werden noch 65 Bäume in Kübeln aufgestellt, Vitrinen und einiges mehr.

Bis Januar dürfen zwischen Französischer Straße und Leipziger Straße keine Autos fahren – aber Radfahrer. Sie bekommen eine vier Meter breite Spur, die noch grün unterlegt werden soll, sie soll auch als Gasse für Rettungswagen dienen. Auch wenn es den Radweg noch nicht gibt, der Proteststurm weht schon kräftig. „Die Verkehrssenatorin hat einen Radschnellweg durchgesetzt", bemängelte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg.

IHK-Chef Jan Eder spricht von „einem Schnellschuss ohne vernünftige Planung und ohne Einbeziehung der Akteure vor Ort". FDP-Verkehrsexperte Henner Schmidt erfand das Wort „Fahrradpiste", mit der die „angebliche Fußgängerzone nicht zum Flanieren und Einkaufen einlädt".

Offenbar hat die Verkehrsverwaltung diesen Protest geahnt, dass sie Berliner Radfahrern erstmals ein Tempolimit vor den Lenker setzt. Die Beschilderung ist lange geplant und fein ausgetüftelt. Der Senat beruft sich auf die bundesweit einheitliche Straßenverkehrsordnung. Um genau zu sein, auf Paragraf 45: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken."

Auf Anfrage des Tagesspiegels wurde die Verkehrsverwaltung noch viel genauer und nannte Absatz 1, Punkt 6 dieses Paragrafen 45: Demnach habe man dieses Recht auch „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen."

„Funktioniert" die Friedrichstraße oder nicht?

Und in der Friedrichstraße soll nach langer Diskussion nun getestet werden, ob Cafés, Restaurants und Geschäfte von weniger Autos und weniger Gestank profitieren. Aus Sicht des Bezirksamts Mitte „funktioniert" die Friedrichstraße nicht. „Weder für Touristen, nicht für Berliner und auch nicht für Geschäftsleute“ – so hatte es die zuständige Stadträtin vor einem Jahr bereits formuliert.
Und Bezirksbürgermeisters Stephan von Dassel (Grüne) ergänzt, dass „die Friedrichstraße auch nicht für Autos und nicht für Radfahrer funktioniert“. Nirgendwo im Bezirk fühle er sich als Radfahrer gefährdeter, hatte der Bürgermeister noch gesagt. Und ängstlich ist er sicher nicht. Er startet bei Radrennen wie dem Hamburger Cyclassics.

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Fazit: Die Gehwege sind zu schmal, die Luft ist voller Abgase, es fehlt Grün, mehrere Läden stehen bereits leer, dies bereits vor Corona. Bevor es nun wirklich losgeht, wird über den Radweg gestritten. Wer am Sonnabend die Straße eine Weile beobachtete, sah viele Fahrradfahrer, die die neue Freiheit auf der ganzen Breite der Fahrbahn nutzten. Konflikte mit Fußgängern waren nicht zu erkennen.

Eher mit zahlreichen Autosfahrern, die die „Durchfahrt verboten"-Schilder ignorierten und die Friedrichstraße querten. Tatsächlich erlaubt die Beschilderung nur in der Kronenstraße die Durchfahrt für Lastzüge, also für Lkw mit Hänger. In den anderen drei Querstraßen (Jäger-, Tauben- und Mohrenstraße) dürfen nur Radfahrer die Friedrichstraße queren. 

Durchfahrt nicht erlaubt. Viele Autofahrer interessiert das Schild nicht.
Durchfahrt nicht erlaubt. Viele Autofahrer interessiert das Schild nicht.

© Jörn Hasselmann

Auf die Frage, wie das Tempolimit für Radfahrer kontrolliert werden soll, antwortete die Verwaltung beträchtlich kürzer und gab die Verantwortung ab: „Für die Kontrolle ist die Polizei Berlin zuständig." Tempolimits gelten in der Regel auch für Radfahrer, in der 30er-Zone muss also 30 gefahren werden. 

Tatsächlich erinnert sich ein altgedienter Beamter im Präsidium an einen Einsatz vor vielen Jahren auf der Havelchaussee, bei der speziell Rennradfahrer gestoppt werden sollten. Auf der Straße entlang der Havel gilt Tempo 30, bergab erreichen Rennradfahrer locker 60.

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Ein Rausreden mit „ich habe gar keinen Tacho" funktioniert übrigens nicht. „Die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf einem Radweg kann etwa mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro (bei einfachen Verstößen) sanktioniert werden", teilte die Verwaltung mit.

Und: „Derlei Vorgaben, die auf der StVO gründen, sind nicht an verpflichtende technische Ausstattungen des jeweiligen Fahrzeugs gebunden." Unabhängig von der Gesetzeslage versucht der Senat die Wogen so zu glätten: „Die Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden liegt bei 10 – 20 km/h." Könnte heißen, es braucht gar kein Tempolimit.

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