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Der Eingang zum Haus in der Rigaer Straße 94 wenige Tage vor der Räumung der "Liebig 34" am 9. Oktober.

© Alexander Fröhlich

Update

Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichts: Begehung der Rigaer 94 in Berlin am Donnerstag zulässig

Die Brandschutzprüfung des Autonomen-Hauses Rigaer 94 in Berlin-Friedrichshain ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Die Brandschutzprüfung im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain kann durchgeführt werden. Damit ist am Donnerstag mit einem größeren Polizeieinsatz zu rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag einen Eilantrag der Bewohner des Hauses – Hotspot des gewaltbereiten Linksextremismus – abgelehnt.

Sieben Bewohner, davon einige ohne Mietvertrag, waren gegen die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erlassene Duldungsanordnung vorgegangen. Der Anordnung zufolge müssen sie es hinnehmen, dass ein Brandschutzexperte und Vertreter des Eigentümers das gesamte Haus samt Wohnungen inspizieren.

Mit dem Eilantrag wollten die Bewohner erreichen, dass der Widerspruch gegen die Anordnung des Bezirksamts wieder eine aufschiebende Wirkung hat. Das haben die Verwaltungsrichter aber abgelehnt. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist zulässig.

Nach Ansicht der Richter ist die Anordnung, zu der das Bezirksamt auf Antrag des Eigentümers im Frühjahr vom Gericht erst verpflichtet werden musste, nicht zu beanstanden. Das Interesse der Bewohner, von der Brandschutzbegehung verschont zu bleiben, müsse hinter dem öffentlichen Interesse auf sachverständige Brandschutzprüfung zurücktreten.

Weil ungewiss sei, ob die Brandschutzmängel und daher Gefahren für Leib und Leben, aber auch das Eigentum weiterbestehen, gibt es aus Sicht des Gerichts auch eine Eilbedürftigkeit für die Brandschutzprüfung. Es sei für die Bewohner auch zumutbar, dass sie das zeitlich befristete Betreten der Wohnungen dulden.

Gericht bestätigt dringende Gefahr für öffentliche Sicherheit

Das Bezirksamt habe die Duldungsanordnung zu Recht erlassen, um die bei früheren Polizeieinsätzen seit 2016 mehrfach festgestellten Brandschutzmängel sachverständig näher prüfen zu lassen. Zudem bestätigte das Gericht, dass eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der Brandgefahren vorliege, diese Gefahr ist für das Betreten der Wohnungen nötig.

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Der Prüfungsbedarf habe sich auch nicht dadurch erübrigt, dass die Bauaufsicht selbst seit März drei Mal den Brandschutz im Haus geprüft habe. Es sei nicht glaubhaft gemacht, dass die Behördenmitarbeiter als Brandschutzsachverständige qualifiziert seien. Zudem gebe es gegen die vom Bezirksamt durchgeführten Begehungen fachlichen Bedenken.

Damit erklärte das Gericht auch die Strategie des Bezirksamts für gescheitert, durch eigene Brandschutzprüfungen den Besuch des Eigentümers zu verhindern. Baustadtrat Florian Schmidt und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (beide Grüne) wussten seit Jahren von Hinweisen auf schwere Brandschutzmängel in dem Haus, hinderten die Bauaufsicht aber entgegen der Gesetzespflicht, einzuschreiten.

Erst im Dezember eröffnete Schmidt wegen Ermittlungen der Bezirksaufsicht ein Brandschutzverfahren gegen den Eigentümer - und zögerte seither eine Begehung durch Winkelzüge immer wieder hinaus, eine Prüfung des Hauses durch die Eigentümer im März platzte deshalb. Auf Druck des Senats und des Verwaltungsgerichts musste Schmidt dann die Duldungsanordnung gegen die Bewohner erlassen.

Erneut wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümer „nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist“, die Mängel im Haus selbst zu prüfen, um Abhilfe zu schaffen – zum Schutz der Bewohner – und seines Grundeigentums.

Die Bewohner hatten bereits im Vorfeld mit gewaltsamen Widerstand und Vergeltungsaktionen gedroht. In der vergangenen Woche waren in der Nacht zu Donnerstag Beamte von Feuerwehr und Polizei in der Rigaer Straße in einen Hinterhalt gelockt worden. Es ging um einen brennenden Müllcontainer - vom Dach wurden dann rund 50 Pflastersteine auf die Einsatzkräfte geworfen, die Feuerwehr musste sich zurückziehen.

Am Montagnachmittag sind dann in Marzahn sieben Fahrzeuge in Brand gesetzt worden - von bis zu acht vermummten Personen. Die Fahrzeuge gehören der Firma eines Brandschutzexperten, die für den Eigentümer der Rigaer 94 tätig ist und bereits im März die geplatzte Begehung durchführen sollte.

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