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„Keine Profite mit der Pflege“ steht auf dem Transparent vor dem Bettenhaus der Charité.

© dpa/Paul Zinken

Arbeitskampf von Berliner Berufschülern: Linke pochen auf Einhaltung des Streikrechts

Wer nicht zum Unterricht erscheint, fehlt unentschuldigt. So sieht es die Bildungsverwaltung. Die Berliner Linksfraktion hält dies für inakzeptabel und fordert die Rückkehr zur vorherigen Praxis.

Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, das Streikrecht von Auszubildenden während Berufsschulzeiten zu wahren. Dazu will die Fraktion kommende Woche einen Antrag im Abgeordnetenhaus einbringen. Der Senat solle die Berufsschulen dazu anhalten, die Streikteilnahme von Auszubildenden an Berufsschultagen nicht als „unentschuldigtes Fehlen“ zu werten, heißt es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Im Juni hatte die von Senatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) geführte Bildungsverwaltung ein Rundschreiben an die Berufsschulen geschickt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass das Fernbleiben von der Berufsschule an Streiktagen „als unentschuldigte Fehlzeit“ zu werten sei.

Völlig ohne Not weicht die Verwaltung von einer jahrzehntelangen Praxis in Berlin ab.

Damiano Valgolio, Linksfraktion

Damiano Valgolio, arbeitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisiert das: „Völlig ohne Not weicht die Verwaltung von einer jahrzehntelangen Praxis in Berlin ab“, sagt er. Der Abgeordnete spricht von einem „rechtswidrigen und inakzeptablen Angriff auf das Streikrecht.“ Aus Sicht der Linken verletzt das Vorgehen nicht nur das Streikrecht, sondern auch die Koalitionsfreiheit der Auszubildenden, also das Recht, sich zum Arbeitsschutz zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Bildungsverwaltung stellt sich gegen vorherigen Senat

Auch die Gewerkschaft Verdi hatte mit Unverständnis auf den Brief reagiert. In einem Positionspapier der Gewerkschaft hieß es, die Senatsverwaltung lasse „ein zweifelhaftes Verständnis“ vom Streikrecht und der Streikmotivation der Auszubildenden erkennen. Bei Streikteilnahme während der Berufsschulzeit handele es sich nicht um einen vermeintlichen „Schulstreik“.

Die Bildungsverwaltung stellte sich mit ihrem Schreiben gegen den vorherigen Senat. Erst im März hatten die damalige Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke) und die Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) erklärt, Auszubildende hätten das Recht, an Streiks teilzunehmen, ohne dass sie deswegen Nachteile in der Berufsschule haben.

Die nun CDU-geführte Bildungsverwaltung vertritt eine andere Rechtsauffassung. Das Schulgesetz lasse keine andere Handhabe zu, argumentiert die Verwaltung. Dabei haben sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dazu verabredet, dass „dort, wo das Land Berlin Regelungsmöglichkeiten hat“, Streiktage nicht auf die Fehlzeiten von Auszubildenden angerechnet werden.

In der SPD-Fraktion war man auch wenig begeistert von dem Schreiben an die Berufsschulen. Die Fraktion plant nun, das Schulgesetz entsprechend zu ändern, damit Rechtssicherheit entsteht. Eine Einigung mit der CDU zum Thema steht noch aus.

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