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Ein Davidstern an einer Wand im Gebetsraum einer Synagoge.

© dpa/David Inderlied

Antisemitismus: Sportgericht bestraft Berliner Fußballfunktionär mit zweijähriger Ämtersperre

Das Sportgericht des Berliner Fußballverbands setzt ein Signal im Kampf gegen Antisemitismus. Der Vizepräsident von CFC Hertha 06 wird wegen Antisemitismus hart bestraft.

Das Sportgericht des Berliner Fußballverbands setzt im Kampf gegen verbale Gewalt ein klares Zeichen: Ergün Cakir, Vizepräsident des Gesamtvereins CFC Hertha 06 und Vorsitzender dessen Fußballabteilung, wurde wegen antisemitischer Äußerungen zu einer zweijährigen Ämtersperre und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil bedeutet auch eine Stadionsperre für Cakir

Das Urteil kommt nach Angaben des Vorsitzenden des Berliner Sportgerichts, Dennis Dietel, auch einer Stadionsperre für Cakir gleich. Er darf zwei Jahre lang keine Spiele seines Vereins in Berlin und im gesamten Bereich des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) besuchen, unter dessen Dach Hertha 06 als Oberligist spielt.

„Wir können nicht immer nur mahnen und Plakate aufhängen“, sagte BFV-Vizepräsident Jan Schlüschen, im BFV-Vorstand zuständig für Recht. „Wenn jetzt schon Vereinsfunktionäre so agieren, muss endlich was Entscheidendes passieren im Kampf gegen den unerträglichen Antisemitismus.

Wenn schon Vereinsfunktionäre so agieren, muss endlich was Entscheidendes passieren.

Jan Schlüschen, Vizepräsident des Berliner Fußballverbands

Grund für das Verfahren waren antisemitische Äußerungen von Cakir, die er in der Fernseh-Reportage „Sport inside“ zum Thema „Judenhass auf Deutschlands Sportplätzen“ gemacht hatte. In Interviewpassagen der Sendung, die am 27. Januar 2023 ausgestrahlt wurde, verteidigte Cakir das Verhalten zweier Spieler seines Vereins, die nach antisemitischen Entgleisungen beim A-Junioren-Bezirksligaspiel gegen den TuS Makkabi Berlin am 13. November 2022 vom BFV-Sportgericht mit einem zweijährigen Ausschluss aus dem Verband sanktioniert worden waren.

Es gab keine Gründe für eine Strafmilderung

Schlüschen sagte zu dem Urteil: „Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, seine Äußerungen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zum Abbau antisemitischer Tendenzen einzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Präventionsarbeit hätte die Vorlage konkreter Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung im Berliner Fußball strafmildernd berücksichtigt werden können.“

Die entsprechende Einsicht und Bereitschaft zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung habe die Kammer jedoch „bedauerlicherweise nicht registrieren“ können.

Gegen das Urteil kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

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