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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Hardenbergstraße in Berlin.

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Alles, was recht ist: So arbeiten Berlins Gerichte

Welches Gericht für welche Streitfälle zuständig ist, hängt vom Rechtsproblem, dem Streitwert, der Instanz ab. Ein Überblick zu Berlins Justitia.

Es geht um Recht und Gerechtigkeit: Justitia, die römische Göttin, hat zu tun. Sie urteilt, so besagt es das Ideal, ungeachtet der Stellung des Menschen. Das geschieht in Berlin an verschiedenen Orten. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Rechtsproblem, dem Streitwert, der Instanz ab.

Der Weg führt ins Moabiter Kriminalgericht, wenn es um Mord, Diebstahl oder auch Falschparken geht. Der Justiz-Campus gilt als Europas größter zusammenhängender Gerichtskomplex für Strafsachen. Dort werden sämtliche Strafsachen des Berliner Landgerichts verhandelt sowie alle Strafsachen der Berliner Amtsgerichte – diese sind beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert, wo es unterschiedliche sogenannte Spruchkörper gibt: den Strafrichter und das Schöffengericht.

Das Landgericht mit drei Standorten sowie die Amtsgerichte – elf sind es in Berlin – gehören zur „ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Das Kammergericht in Schöneberg ist das oberste Berliner Gericht der „ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Dieser Begriff erklärt sich historisch und entstand vor Jahrhunderten, als nur die Zivil- und Strafgerichte von unabhängigen Richtern besetzt waren.

An zehn Amtsgerichten werden zivilrechtliche Streitigkeiten wie aus Miete oder Kauf, Klagen auf Schadensersatz oder Betreuungs- und Nachlasssachen verhandelt – bis zu einem Streitwert von 5000 Euro. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Beklagten. Für Familiensachen gibt es bei vier Amtsgerichten – Kreuzberg, Pankow, Schöneberg sowie Köpenick – entsprechende Abteilungen. Gehen Zivilverfahren an das Landgericht, wird an den Standorten Littenstraße (Mitte) und Tegeler Weg (Charlottenburg) verhandelt.

Ein Urteil kann in der Regel einer nächsthöheren Instanz zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.

12.300
Beschäftigte zählte Berlins Justiz im Jahr 2019

Zudem gibt es Fachgerichtsbarkeiten: Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – sie sind zuständig, wenn Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung der Verwaltung, die sie selbst betrifft, richterlich überprüfen lassen wollen – sowie Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Sozialgericht und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Als weiterer Zweig der Gerichtsbarkeit entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus der Verfassung von Berlin.

2019 waren im Bereich der Berliner Justiz 12.300 Frauen und Männer beschäftigt, von Staatsanwälten über Justizwachtmeister, Bewährungshelfer, Beschäftigte der Justizvollzugsanstalten, inklusive Referendare und Auszubildende.

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