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Klima-Aktivisten blockieren Berliner Autobahnabfahrt im morgendlichen Berufsverkehr.

© Foto: IMAGO/Die Videomanufaktur

600 Euro für Blockade der A100: Berliner Gericht verurteilt Klima-Aktivist der Gruppe „Letzte Generation“ zu Geldstrafe

Der 21-jährige Demonstrant rechtfertigt seine Aktion vor Gericht mit dem Klimanotstand. Der Richter sieht ehrenwerte Motive, aber eine verwerfliche Tat.

Der Angeklagte gestand sofort. Ja, er habe sich mit weiteren Aktivisten der Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“ auf eine Fahrbahn gesetzt. Von 7.15 Uhr bis 8.47 Uhr sorgten sie im Februar an der Stadtautobahn-Anschlussstelle Beusselstraße für einen langen Stau. „Ich stehe zu meiner Tat“, sagte der 21-jährige am Student Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie müssten „stören, um zu schützen“.

Wegen des Klimanotstands seien solche Aktionen gerechtfertigt und keine Nötigung. Der Richter sah es anders und verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro gegen Johann O. Für eineinhalb Stunden seien die Betroffenen am Fortkommen gehindert worden – seien quasi gefangen gewesen.

„Anders ist es, wenn Sie eine solche Aktion ankündigen, dann kann man sich darauf einstellen, öffentliche Verkehrsmittel nehmen.“ Der Klimaschutz sei ein überragend wichtiges Thema und das Anliegen „mehr als aller Ehren wert“.

Doch der Angeklagte und seine Mitstreiter hätten ein Mittel gebraucht, das antidemokratisch sei. „Sie haben es gezielt darauf angelegt, die Grundrechte anderer einzuschränken, das ist als verwerflich anzusehen“, begründete der Richter weiter.

Das Gericht folgt im Wesentlichen der Staatsanwältin

O. hatte erklärt, dass sie darauf geachtet hätten, für Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrt zu ermöglichen. Der Richter hielt es für fraglich, dass das angesichts eines solchen Staus möglich gewesen wäre. Auch sei zum Beispiel an Personen zu denken, die durch den verursachten Stau nicht ausweichen konnten und Angst um ihren Arbeitsplatz haben.

Seit Anfang des Jahres sorgt die Gruppe mit Blockaden und anderen Aktionen für Störungen. „Die Regierung hat keinen vernünftigen Plan, die Maßnahmen reichen nicht“, so der Angeklagte. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Wohl der kommenden Generation sei zu schützen. Das Gericht verhängte wegen Nötigung eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro und folgte damit im Wesentlichen der Staatsanwältin.

Die Blockaden führten bereits zu rund 150 Strafbefehlen, die das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ. Fünf der Strafbefehle seien ohne Einspruch rechtskräftig geworden. O. hatte wie mehrere Aktivisten Einspruch eingelegt. Sein Prozess war der inzwischen dritte.

Die Gerichte entschieden jeweils auf einen Schuldspruch wegen Nötigung. Nur in einem Fall hatte sich bislang ein Richter gegen Erlass eines Strafbefehls ausgesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

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