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Auf Demonstrationen, wie hier Ende Oktober in München, wird ein „Völkermord“ an Palästinensern proklamiert – zurecht?

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Tagesspiegel Plus

Völkermord in Palästina?: Wann man von Genozid sprechen kann

Begeht Israel einen Genozid an den Palästinensern? Oder plant nicht vielmehr die Hamas einen an den Juden? Ein Abgleich von Begriff und Realität.

Von Konstantin Sakkas

Wer den Vorwurf eines Genozids erhebt, muss diesen Begriff definieren. Nach Artikel II der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ der Vereinten Nationen von 1948, die inzwischen 153 Staaten ratifiziert haben, fallen unter Völkermord insgesamt fünf Tatbestände, die jeweils „in der Absicht begangen werden“ müssen, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.“

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