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Künftig soll das TU-Präsidium gleichberechtigt von allen Gruppen der Hochschule gewählt werden.

© Tagesspiegel/Lydia Hesse

Bemerkenswerter Schritt an TU Berlin: Wahlkonvent fürs Präsidium kann kommen

Ein Jahrzehnt lang hat die TU Berlin über mehr Partizipation debattiert. Künftig soll das Präsidium gleichberechtigt von allen Gruppen der Hochschule gewählt werden.

An der Technischen Universität Berlin (TU) soll das Präsidium künftig gleichberechtigt von allen Gruppen der Hochschule gewählt werden. Bei der Einrichtung eines neuen Wahlkonvents, der das gewährleisten soll, ist die TU jetzt einen entscheidenden Schritt weitergekommen.

Der Erweiterte Akademische Senat stimmte jetzt einer neuen Grundordnung zu, deren Herzstück der Wahlkonvent ist. In dem neuen Gremium sind Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende zu gleichen Teilen vertreten. Bisher stellten die Profs die absolute Mehrheit bei der Präsidiumswahl. Waren sie sich einig, konnte gegen ihren Willen kein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin gewählt werden.

Das soll künftig anders sein: ein bemerkenswerter Schritt in der deutschen Unilandschaft. Mehr als zehn Jahre hat die TU darum gerungen. Final ist die Entscheidung immer noch nicht: Der Akademische Senat muss sich noch einmal mit der Grundordnung befassen, ebenso das Kuratorium. Auch die Wissenschaftsverwaltung muss zustimmen, deren Änderungswünsche waren aber in der jetzt beschlossenen Fassung berücksichtigt worden.

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Jahre kann die Präsidentin oder der Präsident künftig längstens amtieren.

Ganz verlieren die Professor:innen ihren Einfluss bei der Wahl des Präsidiums nicht: Kandidierende dürfen im Wahlkonvent erst zur Wahl stehen, nachdem sie der weiter mehrheitlich mit Profs besetzte Akademische Senat nominiert hat. Auch das extern besetzte Kuratorium hat ein Vorschlagsrecht. Alle anderen Grundsatzfragen werden ohnehin auch künftig in den klassischen Gremien geklärt, in dem die Professor:innen die Mehrheit haben.

Beschränkung der Amtszeit

Gleichzeitig beschränkt die TU die Amtszeit des Präsidiums: Dessen Mitglieder dürfen nur einmal wiedergewählt werden, wobei eine Amtsperiode vier Jahre beträgt. Insgesamt sind also nicht mehr als acht Jahre vorgesehen. Bisher war eine unbegrenzte Amtszeit möglich, tatsächlich gab es aber keinen TU-Präsidenten, der länger als acht Jahre regiert hat. Das Präsidium muss dem Erweiterten Akademischen Senat jährlich einen Maßnahmenplan vorlegen und alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht: So soll die Arbeit transparenter werden.

Die neue Grundordnung sieht weitere Änderungen vor, die über das Präsidium hinausgehen. So soll etwa die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung gestärkt werden, indem die Sitzungsteilnahme sowie Vor- und Nachbereitung als Dienstzeit gelten und für eine angemessene Entlastung zu sorgen ist. Studierende sollen ein Sitzungsgeld enthalten, auch wenn ihr Gremium nicht in die Hochschulsitzungsgeldverordnung fällt.

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