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Eine Studentin sitzt in ihrem Wohnheim auf dem Sessel vor einer bunt dekorierten Wand.

© Thilo Rückeis

Studentenwerk Berlin: Platz im Wohnheim nur noch für fünf Jahre

Schneller wohnen: Das Berliner Studentenwerk verkürzt die Frist in Wohnheimen von sieben auf fünf Jahre. Studierendenvertreter vermuten, dass so das zu knappe Berliner Platzangebot kaschiert werden soll.

Berliner Studierende können ab April 2015 nur noch maximal fünf Jahre in Wohnheimen des Berliner Studentenwerks wohnen. Bisher waren es bis zu sieben Jahre. Der Verwaltungsrat des Studentenwerks beschloss die Verkürzung am Donnerstag. In Berlin gibt es zurzeit 9409 Plätze in 34 Wohnheimen.

Studierende hatten die Änderung im Vorfeld kritisiert. Bis zu 5000 Studierende werde das Studentenwerk damit kurzfristig vor die Tür setzen, hatte der Asta der Freien Universität Berlin befürchtet. Zunächst hieß es, die Wohndauer solle auf vier Jahre verkürzt werden. Das hätte nicht einmal mehr für ein durchschnittliches Bachelorstudium gereicht, sagte Asta-Referent Philipp Bahrt. „Neben Leistungsdruck, Bürokratie und sonstigen Belastungen müssten sich viele Studierende dann noch während ihres Studiums abermals nach einer neuen Wohnung umsehen.“ Fast 550 Bewohner der Berliner Studentenwohnheime hatten eine Onlinepetition gegen die Änderung unterschrieben.

"Das unerfüllte Versprechen, 5000 Wohnheimplätze zu schaffen"

Als „Unsinn“ bezeichnet Jürgen Morgenstern, der Sprecher des Studentenwerks, die Vorwürfe. Wie der Asta auf 5000 von der Obdachlosigkeit bedrohte Studierende komme, sei nicht nachvollziehbar. „Den Studierenden soll nichts Unrechtes getan werden“, sagte er. Das Studentenwerk sei nach einem Gerichtsurteil verpflichtet gewesen, sein Belegungskonzept zu überarbeiten. 2012 legte der Bundesgerichtshof neue und exaktere Vorgaben für die Studentenwerke fest, nachdem ein Heidelberger Student erfolgreich gegen die Räumung seines Wohnheimzimmers geklagt hatte.

Der Asta der FU wirft dem Berliner Studentenwerk dagegen vor, mit der Änderung seine „Statistiken zu frisieren“. Wenn die Studierenden kürzer in den Wohnheimen blieben, könnten insgesamt mehr Studierende im Laufe ihres Studiums einen Wohnheimplatz ergattern. „Der Verdacht liegt nahe, dass die in Berlin unterdurchschnittliche Versorgungsquote von nicht einmal sechs Prozent der Berliner Studierenden durch diese Maßnahme aufpoliert werden soll“, sagte Anna Islentyeva, Asta-Referentin der FU. Zusätzlichen Wohnraum schafften das Studentenwerk und der Berliner Senat nicht. „Seit Jahren bleibt es bei dem vielfach wiederholten aber nicht erfüllten Versprechen, 5000 Wohnheimplätze schaffen zu wollen.“

Die neue Regelung gilt erst für Verträge ab April 2015

Morgenstern hält dagegen, die maximale Wohndauer sei in Berlin im Vergleich zu anderen Studentenwerken großzügig. Die Mehrheit der Berliner Studierenden wohne ohnehin nur zwischen ein und vier Jahren in den Häusern des Studentenwerks, nur 13 Prozent blieben länger. Entgegen der Befürchtungen der Studierenden wird es aber Übergangsregelungen geben. Wer zum Ende dieses Wintersemesters fünf Jahre oder länger im Wohnheim gewohnt hat, kann noch nach der alten Regelung eine Verlängerung beantragen. Die neue Regelung gilt nur für Neuverträge ab April 2015. „Auf der Straße sitzt dieses Jahr niemand“, sagt auch Studentin Christine Ilgert, die für die Humboldt-Uni im Verwaltungsrat des Studentenwerks sitzt. Für Einzelfälle sei die Neuregelung aber problematisch.

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