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Gute Praxis. Die HRK erinnert die Hochschulen auch an ihre Betreuungspflicht gegenüber Doktoranden.

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Plagiate in der Wissenschaft: Rektoren wollen kein Gesetz gegen Fehlverhalten

Nach spektakulären Plagiatsfällen wurden vielfach einheitliche Standards für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gefordert. Die Hochschulrektoren sind gegen gesetzliche Regelungen, betonen die Autonomie der Hochschulen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich gegen gesetzliche Regelungen in Plagiatsfällen gewandt. In einer Empfehlung zur guten wissenschaftlichen Praxis betont die HRK, die Qualitätskontrolle sei „Aufgabe der Hochschulen“. Grundlage seien bereits 1998 verabschiedete Regeln der HRK und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

„Verbindliche Standards“ im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hatte im März eine parteiübergreifende Initiative im Bundestag gefordert. Die Wissenschaft solle sie zur Norm machen. Dabei hatten die Politiker wissenschaftsinterne Regelungen einem gesetzgeberischen Handeln vorgezogen. Auch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat den Wissenschaftsrat aufgefordert, Standards für die Überprüfung von Doktorarbeiten zu entwickeln.

Die HRK betont nun in ihrer Empfehlung die Autonomie der Hochschulen. Die konkrete Ausgestaltung der Plagiatsverfahren werde „von den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt“. Die Rektoren empfehlen wie schon 1998, Ombudspersonen zu berufen, an die man sich in Verdachtsfällen wenden kann. Hinweisgeber sollten die Vertraulichkeit wahren und sich nicht an die Öffentlichkeit wenden. Bestätigt sich der Verdacht, soll eine Kommission den Fall untersuchen. Liegt Fehlverhalten vor, soll die Hochschulleitung die Fakultät informieren, die dann Sanktionen wie den Entzug des Doktortitels verhängt. Gleichzeitig erinnert die HRK die Hochschulen an ihre Betreuungspflicht gegenüber Doktoranden – und ruft zur „wissenschaftlichen Redlichkeit“ auf.

Nicht in die HRK-Empfehlung aufgenommen wurden Anforderungen an Plagiatsverfahren, die die Allianz der Wissenschaftsorganisationen im Fall der ehemaligen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) aufgestellt hatte. Die Allianz, der auch die HRK angehört, warf der Uni Düsseldorf vor, Prinzipien der DFG für Plagiatsverfahren wie das Mehraugenprinzip und die Berücksichtigung des Entstehenskontextes zu verletzen. Doch davon ist in den DFG-Richtlinien und jetzt auch bei der HRK nicht die Rede.

Bei der Mitgliedsversammlung der HRK in Nürnberg ist die Wahl einer neuen Vizepräsidentin gescheitert. Als Nachfolgerin für den Präsidenten der TU Darmstadt, Jürgen Prömel, kandidierte Beate Schücking, Rektorin der Uni Leipzig. Hintergrund ist der Streit um Gruppenbildungen in der HRK. Die Uni Leipzig gehört der Gruppe German U15 an, in der sich 2012 Forschungsuniversitäten organisiert haben. Mit dem Präsidenten der Uni Hamburg, Dieter Lenzen, und der Göttinger Präsidentin Ulrike Beisiegel sind schon zwei U15-Mitglieder im HRK-Präsidium vertreten.

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