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Das Gelände der HTW Berlin an der Spree in Oberschöneweide mit der Turbine einer Windkraftanlage.

© Kai-Uwe Heinrich

Promotionsrecht der Fachhochschulen: Bekommt Berlin ein Promotionskolleg wie in NRW?

Die Berliner Fachhochschulen erhalten das Promotionsrecht – 2023 soll es losgehen. Der Senat denkt offenbar über ein Promotionskolleg nach NRW-Vorbild nach.

Es tut sich was beim Promotionsrecht der Fachhochschulen – auch in Berlin. Das zeigt die Antwort der Wissenschaftsverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Adrian Grasse, dem hochschulpolitischen Sprecher seiner Fraktion im Abgeordnetenhaus. Ende August sollen die Gespräche zwischen den Hochschulleitungen und der zuständigen Staatssekretärin starten, heißt es.

Grundlage ist das vor einem knappen Jahr novellierte Berliner Hochschulgesetz, nach dem Hochschulen für angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht in Forschungsumfeldern erhalten, „in denen sie für einen mehrjährigen Zeitraum eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben“. Noch fehlt allerdings eine Rechtsverordnung etwa darüber, wie dies vonstatten gehen soll.

Die Hochschulen haben dafür im Februar Eckpunkte vorgelegt, danach jedoch monatelang nichts vom Senat gehört. Im Juni kündigten sie einen eigenen Entwurf für die Rechtsverordnung an. Jetzt redet man also miteinander – und das auch über das Kooperative Promotionszentrum Berlin, das Universitäten und Fachhochschulen den laufenden Hochschulverträgen zufolge schon lange hätten aufbauen sollen, um gemeinsame Promotionen systematisch auf den Weg zu bringen.

Erstmals Geld für das Kooperative Promotionszentrum – und eine Aufgabe?

Geld dafür gab es allerdings lange nicht vom Senat. Der Grund: Es habe „erheblichen Abstimmungsbedarf“ über den Finanzbedarf gegeben, wie es in der Antwort auf die Anfrage heißt. Im Doppelhaushalt 2022/23, der nach einer Haushaltssperre jetzt freigegeben wurde, sind nun erstmals Mittel für das Promotionszentrum mit Geschäftsstelle an der Technischen Universität vorgesehen – eine Million Euro jährlich – und mittlerweile offenbar auch ein neuer Zweck.

[Wie sich die HWR Berlin auf das Promotionsrecht vorbereitet, lesen Sie hier bei Tagesspiegel Plus]

Auf die Frage von Adrian Grasse, wie sich das eigenständige FH-Promotionsrecht auf die gemeinsame Betreuung von Doktorarbeiten mit Universitätsprofessoren auswirken würde, heißt es: „Hierbei ist auch zu überlegen, ob das Kooperative Promotionszentrum gegebenenfalls auch bei der Umsetzung des eigenen Promotionsrechts der Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Funktion haben soll.“

Dabei könnte es in Richtung eines Promotionskollegs wie in Nordrhein-Westfalen (PK NRW) gehen, kommentiert Grasse gegenüber dem Tagesspiegel.

Dort erhalten nicht einzelne Hochschulen das Promotionsrecht, sondern das Kolleg, an dem FH–Absolventen „in strukturierten Programmen und mit Begleitung durch erfahrene Professor*innen“ forschen und Doktorarbeiten schreiben. Diesen Weg hatte der Wissenschaftsrat kürzlich positiv evaluiert. Er empfahl, dem PK NRW das Promotionsrecht zu verleihen.

Grasse kritisiert, dass in Berlin noch viele Frage offenblieben, etwa wenn es um den bislang unscharfen Begriff der Forschungsstärke gehe.

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