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Verwehrte Teilhabe. Zwar gibt es seit 2012 das „Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma“. Obwohl die Bürgerrechtsbewegung manches erreicht hat, werden Mitglieder der Communitys aber bis heute strukturell diskriminiert.

© Kitty Kleist-Heinrich

Neue Forschung zum Antiziganismus: „Für Sinti und Roma gab es keine Befreiung“

Der völkische Antiziganismus wirkt bis in die Gegenwart, sagen Expert:innen. Sie fordern eine lückenlose Aufarbeitung der „Zweiten Verfolgung“ in der Bundesrepublik.

Die Hälfte der Deutschen würde Sinti und Roma gerne von den Innenstädten fernhalten. 60 Prozent attestieren ihnen einen Hang zur Kriminalität. Beinahe genauso viele Bundesbürger: innen möchten sie ungern in der Nachbarschaft haben. Diese Zahlen der Leipziger Autoritarismus-Studie von 2018 haben sich bis heute kaum verändert – je nach Studie sind zwischen 26 und 55 Prozent der deutschen Bevölkerung von antiziganistischen Ressentiments durchdrungen.

In vielen Erhebungen sind Sinti und Roma die am schlechtesten beleumundete Minderheit. Dass das Problem des spezifischen Rassismus gegen Angehörige dieser Communitys in weiten Teilen der Öffentlichkeit kaum je Gehör findet, gründet wohl in eben dieser Ablehnung.

Demnach braucht es einen „grundlegenden Perspektivwechsel“, eine „nachholende Gerechtigkeit“ und „langfristige Teilhabekonzepte“, um dem für die meisten Mehrheitsdeutschen unsichtbaren, für Sinti und Roma jedoch täglich erfahrbaren Antiziganismus entgegenzuwirken. Dies konstatierte jetzt die vom Bundestag eingesetzte „Unabhängige Kommission Antiziganismus“ in einem durch 15 empirische Studien abgestützten Expertenbericht.

Genozid nicht ausreichend erforscht

Die Kontinuitäten des Antiziganismus vom Nationalsozialismus bis in die Gegenwart beleuchtet der zeitgleich erschienene Forschungsband „Sinti und Roma. Der Nationalsozialistische Völkermord in historischer und gesellschaftspolitischer Perspektive“.

„Für Sinti und Roma hat es im Grunde nie eine Befreiung gegeben“, sagt die Heidelberger Historikerin Karola Fings, Kommissionsmitglied und Mitherausgeberin des Buches im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Rassismus gegen Sinti und Roma sei bis heute ein viel zu wenig beachtetes Problem, der Genozid an der Minderheit noch immer nicht ausreichend erforscht und in den gängigen Erinnerungskulturen meist unterrepräsentiert.

Zwar sei der Antisemitismus die zentrale völkische Mobilisierungsideologie gewesen, „der Jude“ zum Hauptfeind des NS erkoren worden – auch Sinti und Roma jedoch seien als „Artfremde“ rassistisch markiert gewesen. „Ein Völkermord trifft alle Angehörigen einer Gruppe, vom Säugling bis zum Greis, dieser Art von Verfolgung waren im Nationalsozialismus nur Juden sowie Sinti und Roma ausgesetzt“, sagt Karola Fings.

Unerschied zwischen Antiziganismus und Antisemitismus

Den Unterschied zwischen antisemitischem und antiziganistischem Stigma hat indes der Politikwissenschaftler Markus End beschrieben: Wo Juden vorgeworfen wurde, dass sie die Gesellschaft als heimliche Herrscher schrittweise von oben zersetzen, wurde Sinti und Roma unterstellt, sie zersetzten die Gesellschaft von unten. Das rassistische Phantasma der „Asozialität“, mit dem man im Nationalsozialismus sukzessive Entrechtung, Ausgrenzung aus dem Berufsleben, totale Erfassung, Deportation, Zwangssterilisation und Vernichtung legitimierte, sei in der jungen Bundesrepublik ungebrochen übernommen worden, sagt Fings. Die Täter:innen hielten die Vorstellung aufrecht, Sinti und Roma hätten ihre Auslöschung selbst zu verantworten. „Bis heute werden für den Antiziganismus die Opfer des Hasses verantwortlich gemacht."

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, bei der Vorstellung des Berichts der unabhängigen Kommission Antiziganismus.
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, bei der Vorstellung des Berichts der unabhängigen Kommission Antiziganismus.

© Wolfgang Kumm/dpa

Wie die Forschung zeige, stünden Angehörige der Minderheit oft nach wie vor unter dem Generalverdacht, gewohnheitsmäßig kriminell zu sein. So gebe es auf behördlicher Ebene eine fortlaufende Kontinuität antiziganistischer Rassismen, sagt Fings. Im Bildungswesen und in den Gesundheitsämtern, besonders aber bei der Polizei. In den Communitys von Sinti und Roma spricht man für die Zeit nach 1945 denn auch von der „Zweiten Verfolgung“.

Erfolge der Bürgerrechtsbewegung

Jenseits dieser Missstände habe die Bürgerrechtsbewegung seit den 1980er-Jahren aber durchaus emanzipatorische Erfolge erstritten, meint Fings. So markierte der Hungerstreik von elf Sinti und einer Münchener Sozialarbeiterin auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau an Ostern 1980 einen erinnerungspolitischen Wendepunkt.

Unter den „Streikenden“ waren auch drei Überlebende der Konzentrationslager, die unter anderem eine gesellschaftliche Aufarbeitung des Genozids und ein Ende der nach 1945 fortgesetzten „Sondererfassung“ von Sinti und Roma durch Justiz- und Polizeibehörden forderten. Schließlich lenkte das Bayerische Innenministerium ein und bekannte sich öffentlich dazu, dass Diskriminierungen verhindert werden müssten.

Die offensive Bürgerrechtsarbeit bewirkte außerdem, dass Bundeskanzler Helmut Schmidt im März 1982 eine Delegation des frisch gegründeten Zentralrats der Sinti und Roma empfing und den Völkermord offiziell anerkannte. Auch die Historiographie öffnete sich mit der 1996 publizierten Habilitationsschrift von Michael Zimmermann über „Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Lösung der ‚Zigeunerfrage'“ allmählich dem vernachlässigten Thema.

So erklärte der seit 1982 amtierende Vorsitzende des Zentralrates, Romani Rose, jüngst bei einer Podiumsdiskussion des „Dachauer Symposiums zur Zeitgeschichte“, dass es jene „Form der Apartheid, wie sie unsere Leute in dem demokratischen Rechtsstaat nach dem Holocaust erleben mussten“, heute so nicht mehr geben würde. Trotzdem sei der Antiziganismus in Medien, Behörden und anderen Bereichen der Öffentlichkeit noch immer ein drängendes Problem.

Rassistische Kontinuität

Ein biologistischer Rassismus sei in Deutschland und anderen europäischen Ländern leider noch sehr virulent, sagt auch Fings. So unterstreicht eine Studie aus dem Bericht der vom Bundestag eingesetzten Kommission etwa die enormen Schwierigkeiten, die Sinti und Roma in den Bereichen Arbeit, Bildung und Wohnen haben.

Ungeachtet der tatsächlichen schulischen Leistungen bekämen Roma-Kinder vergleichsweise selten eine Gymnasialempfehlung, sagt Fings. Wer sich als Anwärterin auf eine Wohnung als Romnja oute, habe kaum mehr eine Chance auf den Mietvertrag. „Ganz gleich, wer die Person ist oder was sie macht – wenn rauskommt, dass sie eine Angehörige der Minderheit ist, wird dies zum bestimmenden Merkmal.“

Auch wenn die Tradition des Antiziganismus bis ins Mittelalter zurückreiche, habe dieser im Nationalsozialismus eine völkische Radikalisierung erfahren, die nach 1945 weder tabuisiert noch abgelegt wurde und deren unheilvolles Erbe bis in die Gegenwart wirke.

Erinnerungspolitische Erfolge. Seit 2012 gibt es in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma.
Erinnerungspolitische Erfolge. Seit 2012 gibt es in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma.

© Michael Kappeler/dpa

„Im 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden zwar bestimmte Personen, die etwa ein Wandergewerbe unterhielten, von der Polizei als ‚Zigeuner' adressiert“, erklärt Karola Fings. Wenn Sinti und Roma in Sportvereinen, katholischen Gemeinden oder in der Reichswehr auftraten, seien sie damals jedoch keineswegs auf Abstammung und Herkunft reduziert worden.

„Es gab eine breite sozioökonomische Differenzierung, die historische Forschung belegt, dass Sinti und Roma in verschiedenen gesellschaftlichen Schichten anzutreffen waren, in der Arbeiterklasse genauso wie im Groß- oder Kleinbürgertum.“ Alles in allem sei die sozioökonomische Stellung von Sinti und Roma in der Weimarer Republik besser gewesen als heutzutage, sagt Fings.

Nicht von ungefähr konstatiert die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem Bericht ein „Versagen deutscher Politik, deutscher Gesetzgebungen und deren Rechtsanwendung“. Die diversen empirischen Studien belegten einen institutionellen Antiziganismus von der kommunalen Verwaltung bis hin zu den Schulen.

Aufarbeitung der „Zweiten Verfolgung“

Demnach brauche es in allen Bundesländern Antiziganismusbeauftragte, die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission sowie eine ehrliche Aufarbeitung der „Zweiten Verfolgung“ in der Bundesrepublik. Der Kampf gegen Antiziganismus müsse auf höchster politischer Ebene verankert und die Defizite einer bloß halbherzigen „Wiedergutmachung“ kompensiert werden.

Unter anderem sollten geflüchtete Romnja und Roma als besonders schutzwürdige Gruppe anerkannt, Abschiebungen beendet und aus Duldungen gesicherte Aufenthalte werden, erläutert Fings die Kommissionsforderungen. Auch die Partizipation von Sinti und Roma in den öffentlich-rechtlichen Medien, in der Politik und den Behörden müsse nachhaltig gefördert werden.

„Was wir brauchen ist ein Paradigmenwechsel auf allen gesellschaftlichen Ebenen, damit die Überlebenden und ihre Nachfahren in Deutschland ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen können.“

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