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Wer den Bafög-Höchstsatz und Kindergeld erhält, lebt von 1184 Euro im Monat.

© dpa/Marijan Murat

„Kein realer Bezug zur Situation junger Menschen“: Schüler- und Studierendenverbände reagieren verständnislos auf Bafög-Entwurf

Für viele der 200.000 Studierenden und 400.000 Schülern in Berlin ist Bafög unverzichtbar. Nach Bekanntwerden der geplanten Gesetzesreform mehrt sich der Frust.

Jedes fünfte Kind und ein Drittel der Studierenden sind arm oder armutsgefährdet - viele von ihnen sind Bafög-berechtigt. 630.000 Schüler und Studierende nahmen die staatliche Ausbildungsförderung 2022 bundesweit in Anspruch. Mit Spannung wurde deswegen die von der Ampel-Koalition angekündigte Bafög-Reform erwartet. Vergangene Woche legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schließlich einen Entwurf vor, über den der Bundestag am Mittwochabend berät.

Das Papier sieht vor, dass die Bedarfssätze nach der letzten Erhöhung im Herbst 2023 nicht erneut angehoben werden. In den Bedarfssätzen geregelt sind die Bezuschussung der Lebenshaltungskosten, der Höchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro. Steigen sollen dafür die Freibeträge, also wie viel Eltern verdienen dürfen, damit Studierende die Förderung erhalten. Damit möchte das BMBF den Förderanspruch auf eine größere Zahl von Schülern und Studierenden ausweiten. Ferner sollen Studierende künftig länger Bafög beziehen und leichter das Studienfach wechseln können. Studienbeginner sollen zudem eine „Starthilfe“ von 1000 Euro erhalten und Studierende unter 25 Jahren direkt Kindergeld beziehen.

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Entspricht das Bafög den Lebenshaltungskosten?

Damit kommt das BMBF den Änderungen, die die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, im Wesentlichen nach. Angesichts der seitdem stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zeigen sich die Bundesschülerkonferenz (BSK) und der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (FZS) auf einer Pressekonferenz in Berlin vom BMBF enttäuscht. „Die Ampel hat große Versprechungen gemacht. Leider kommt sie diesen nicht nach“, sagt Florian Fabricius, Generalsekretär der BSK. Wie andere Sozialleistungen solle auch das Bafög flexibel an veränderte Umstände angepasst werden.

Niklas Röpke, Vorstandmitglied der FZS, beanstandet ebenfalls die zu geringen Bedarfssätze. Nur in 19 von 93 deutschen Hochschulstädten reiche die Wohnkostenpauschale zum Zahlen der Miete aus, so Röpke. „Im BMBF existiert offenbar kein realer Bezug zur Situation von Studierenden.“ Mit Unverständnis reagiert er auf das Vorhaben des Ministeriums, beim Bafög-Budget zu sparen. Von den 150 Millionen Euro, die für die Erhöhung der Bedarfssätze vorgesehen seien, wolle das BMBF nur 62 Millionen Euro nutzen.

Aus dem BMBF heißt es dazu, dass die Bedarfssätze ausreichend seien. Der Baföghöchstsatz und das Kindergeld ergeben zusammen 1184 Euro, genug als manch anderer Studierender zum Leben zur Verfügung habe. Um Studierende zu beruhigen, spreche man außerdem die Garantie aus, dass die Bedarfssätze nicht gekürzt werden.

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