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Ein Professor steht im Hörsaal vor Studierenden.

© Uwe Zucchi/picture alliance / dpa

Wo Professoren am besten verdienen: Große Unterschiede bei W3-Gehältern

Was verdient ein Professor? Eine aktuelle Auswertung zeigt einen Unterschied von 900 Euro zwischen Bayern und Thüringen.

Bayern, der Bund und Baden-Württemberg sind führend im neuen „Besoldungsbarometer“ des Deutschen Hochschulverbandes (DHV). Professoren der obersten Gehaltsklasse W3, die in den beiden Ländern oder bei Bundeseinrichtungen beschäftigt sind, bekommen ab August 2017 monatlich Grundgehälter von 6849 bis 6834 Euro.

Auf die Spitzengruppe folgen Sachsen, Brandenburg und Hamburg, Schlusslichter sind Niedersachsen (6107 Euro), Rheinland-Pfalz (5074 Euro) und Thüringen (5958 Euro). Damit liegt die Differenz zwischen dem bundesweit höchsten und dem niedrigsten Grundgehalt bei fast 900 Euro.

Berlin ist ins untere Mittelfeld abgesunken

Die Berliner W3-Professoren finden sich mit ihrem Grundgehalt von 6222 Euro im unteren Mittelfeld auf Platz 13 der Tabelle wieder. Das ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Jahr 2015, als die Berliner Professorenbesoldung reformiert wurde. Damals kamen die Berliner mit 5727 Euro auf Platz neun. Kern der Reform war eine Erhöhung des Grundgehalts für alle Professoren (auch auf der niedrigeren Stufe W2), die mit den individuellen Leistungszulagen zu 50 Prozent verrechnet werden.

Besoldungsreformen waren bundesweit nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 nötig geworden, nach dem die Bezahlung von W2-Professoren in Hessen zu niedrig und „nicht amtsangemessen“ sei. Daraufhin haben die 16 Länder und der Bund die Professorenbesoldung umgestellt – jeweils mit eigenen Sonderregelungen.

Mehr Geld nach Dienstalter und "Grundleistungsbezüge" für alle

So liege dem aktuellen Besoldungsbarometer ein kompliziertes Rechenwerk zugrunde, erklärt der DHV. Der Bund, Bayern und Sachsen arbeiten mit Erfahrungsstufen, nach denen die Grundgehälter entsprechend der Dienstzeit erhöht werden. Der DHV hat aus einer hypothetischen Dienstzeit von insgesamt 24 Jahren einen monatlichen Durchschnitt der Bezüge errechnet. In Brandenburg, Bremen und Hamburg kommen zum Grundgehalt automatisch „Grundleistungsbezüge“ hinzu, die nicht individuell ausgehandelt werden müssen; sie sind in den angegebenen Grundbezügen enthalten.

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