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Der Hochschulpakt finanziert zusätzliche Studienplätze.

© Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Empfehlung des Wissenschaftsrats: Der Hochschulpakt soll "dynamisch" werden

Der Wissenschaftsrat fordert einen jährlichen Aufwuchs des Hochschulpaktes - anders sei die Qualität der Lehre nicht zu steigern, wenn man auch die Studienplatzkapazitäten halten will.

Könnten die Mittel aus dem Hochschulpakt künftig jährlich steigen? Eine „dynamische Finanzierungskomponente“ empfiehlt jetzt der Wissenschaftsrat in einem Papier zur Zukunft des Paktes. Wenn man nicht nur Studienplatzkapazitäten halten, sondern auch die Qualität der Lehre steigern wolle, sei das nur mit zusätzlichen Mittel zu leisten, sagte Martina Brockmeier, die Vorsitzende des Gremiums, am Montag in Berlin. Bund und Länder wollen den Vorschlag laut Brockmeier zumindest prüfen. In der Empfehlung wird ein Aufwuchs ähnlich wie beim Pakt für Forschung und Innovation angeregt: das würde ein jährliches Plus von drei Prozent bedeuten. Das hatte unlängst schon der Hochschulverband gefordert.

Der milliardenschwere Hochschulpakt wurde von Bund und Ländern im Jahr 2007 zum Ausbau von Studienplätzen eingeführt. Bisher musste er nach jeweils fünf Jahren erneuert werden, die letzte Phase läuft 2020 aus. Union und SPD wollen den Pakt nun dauerhaft verstetigen. Wie die Mittelvergabe künftig ausgestaltet wird, ist aber noch offen.

Wichtig ist dem Wissenschaftsrat eine gleichmäßige Verteilung der Mittel

Brockmeier sagte, dank des Paktes sei eine „enorme Expansion“ der Studiennachfrage bewältigt worden. Allerdings sei das in hohem Maße mit Lehrbeauftragten und befristet angestellten Mitarbeitern geschehen. Nun müsse der Einsatz von mehr unbefristetem Personal ermöglicht werden. Wichtig sei dem Wissenschaftsrat ein Finanzierungsmodell mit stabilen und transparenten Bezugsgrößen, die eine „gleichmäßige Verteilung“ garantieren. Die Empfehlung fordert einen „planbaren Mitteleinsatz“ ein.

Der Wissenschaftsrat schlägt dafür mehrere mögliche Parameter vor. Eine Bezugsgröße könnte die Zahl aller Studienfänger sein. „Weniger schwankungsanfällig“ sei die Gesamtzahl der Studierenden einer Hochschule. Auch würde das gewährleisten, dass jede und jeder Studierende „finanziell gleich wertvoll“ ist. Wolle man überlange Studienzeiten vermeiden, könne man sich auf die Studierenden in der Regelstudienzeit plus zwei Semester beschränken.

Fernziel: Die Lehrqualität beurteilen

Der Wissenschaftsrat kann sich zusätzliche „qualitätsbezogene“ Kriterien wie die Zahl der Studienabschlüsse vorstellen.Damit Hochschulen sich nicht dazu verleiten lassen, das Studienniveau abzusenken, könnten sie verpflichtet werden, ihre Notenspiegel zu veröffentlichen. Eine andere Idee ist, die Zahl der Professuren heranzuziehen – in Kombination mit der Zahl der Studierenden könnte das die Betreuungsrelationen verbessern. Langfristig schwebt dem Wissenschaftsrat vor, die Verteilung der Mittel auch an die Bewertung der Lehrqualität zu knüpfen. Brockmeier gab zu, dass das allenfalls ein „Fernziel“ sei: Noch fehlten die Instrumente, wie man Lehrqualität fair beurteilt.

Wie die Parameter am besten kombiniert werden, ließ Brockmeier offen: die Auswahl hänge von Bund und Ländern ab. Egal, für welche Parameter sich die Politik entscheidet: Sie dürfe damit keine Vorgabe für die Mittelverwendung in den Hochschulen verknüpfen. Brockmeier machte auch klar, dass sie die Einführung einer „Deutschen Lehrgemeinschaft“ oder Wettbewerbe um Lehrkonzepte nicht im Hochschulpakt verankert sehen möchte. Diese Ideen müssten separat diskutiert und mit zusätzlichen Mitteln versehen werden.

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