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Seine Kinder vor Kita- oder Schulbesuch zu impfen, ist ab März 2020 Pflicht. So will es das neue, heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz.

© Arne Dedert/dpa

Bundeskabinett bringt neues Gesetz auf den Weg: Ab März 2020 ist das Impfen gegen Masern Pflicht

Lassen Eltern ihre Kinder vor Kita- oder Schulstart nicht gegen Masern impfen, drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundestag.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Nach dem Kabinett muss jetzt nur noch der Bundestag zustimmen.

Ab März 2020 müssen demnach Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Ferienlagern oder Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Frist für Schul- und Kitakinder bis Ende Juli 2021

Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann sich entweder erneut impfen lassen, wie die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut rät, oder auch einen Bluttest machen. Werden dabei Antikörper nachgewiesen, hatte man entweder schon Masern gehabt und ist somit immun oder man ist bereits geimpft.

"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle. Maserninfektionen schwächen das Immunsystem, so dass es zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen, in seltenen Fällen auch zu mitunter tödlich verlaufenden Gehirnentzündungen kommen kann. Dem Robert-Koch-Institut zufolge gebe es bei 1000 Masern-Erkrankten etwa einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit auch erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE - wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.

Ausnahmen für alle, die vor 1970 geboren wurden

Ausnahmen von der neuen Impfpflicht gibt es für Menschen, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam (kontraindiziert) ist. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.

Für alle anderen gilt: Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten. (dpa)

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